Werte Mitstreiter im Geiste...
Jetzt sitze ich hier an meinem kleinen Amtsgericht und die große weite Welt klopft an meine Tür... und irgendwie möchte ich nicht aufmachen!!!
Folgender Sachverhalt:
Mit letztem Wohnsitz im hiesigen Bezirk verstarb ein Angehöriger des Staates Benin. Er war ledig, hinterließ aber eine nichteheliche Tochter. Vaterschaft ist anerkannt/festgestellt.
Die Kindesmutter spricht nun vor und benötigt einen Erbschein, da der Arbeitgeber des Erblassers noch das letzte Monatsgehalt an die Tochter auszahlen will, dafür aber einen Erbschein verlangt.
So... und nun?
Welches Erbrecht kommt zur Anwendung? Das www. hat mir diesbezüglich nicht sehr weitergeholfen, ich kann nur mutmaßen, dass das beninische Erbrecht sich an das französische anlehnt.
Vielleicht hat ja ein Kollege mit großem Fachwissen oder einer großen Bibliothek eine Lösung für mich.