Steuererklärung und Verfahrensabschluss

  • Vielleicht verstehe ich Deine Antwort falsch oder ich bin zu sensibel, aber von jemanden der selbst einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen hat, hätte ich so eine Antwort eigentlich nicht erwartet.

    Hallo Meandor,

    bestimmt bist Du einer von den vielen Finanzbeamten, mit denen es trotz der unvermeidlichen Kontroversen (wenn es diese in der Insolvenzanfechtung nicht gibt, versteht mindestens eine Seite ihr Handwerk nicht :D) stets eine angenehme und konstruktive Zusammenarbeit gibt. Und Du bekommst nun unseren Frust bezüglich mancher Finanzämter zu spüren. Trotz redlichen Bemühens und der Tatsache, dass wir eben auch nur unsere Arbeit machen, sind wir für diese scheinbar der Teufel in Menschengestalt. Wenn Du Interesse hast, schildere ich Dir per PN gern mal, was wir da schon alles so erlebt haben. Aber ich nehme mir das nicht (mehr) zu Herzen und Du solltest das auch nicht tun.

    Viele Grüße Gegs

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."


  • @la Flor...

    Laut der AEAO geht die Pflicht des Insoverwalters als Vermögensverwalter zur Abgabe der Steuererklärungen über die Aufhebung des Insoverfahrens hinaus, wenn der Insoverwalter die Steuererklärungen vor Aufhebungen abzugeben gewesen wären, sofern der Insoverwalter dieser Pflicht noch nachkommen kann.


    andere Auffassung: BFH vom 08.08.1995, VII R 25/94

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Jeder hat mal einen schlechten Tag, meine sind in der Regel von Montag bis Freitag.

    Die Sachverhaltsschilderung war soweit auch klar. Der SB auf dem Finanzamt hat gepennt, und jetzt versucht man auf eine andere Art und Weise das Geld noch zu bekommen.

    Das Geld zu bekommen ist letztlich nichts anderes als die Aufgabe des Finanzamtes. Diese Aktionen produzieren meist jede Menge Arbeit für andere. Das kann ich auch nachvollziehen.

    Auch der Arbeitsalltag eines Finanzbeamten wäre deutlich weniger arbeitsintensiv, wenn einem die Inso-Verwalter, Rechtspfleger, Banken und vor allem Schuldner einfach Recht geben würden, und nicht auf die Idee kämen, die ihnen zustehenden Rechte auszuüben.

    Außer in einem akuten Zornanfall käme ich aber nicht dazu, den Rechtspfleger oder Insoverwaltern vorzuwerfen, dass Sie Ihre Rechte nur aus Langeweile einfordern, oder Ihre Arbeit nur deshalb so zugügig erledigen, weil Sie Personalüberschuss haben, oder dass öffentlich-rechtliche Forderungen weniger wert sind als privatrechtliche. In einem Zornanfall würde ich das schon behaupten, aber ich würde nicht posten.

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