Trennungsfristen

  • Hallo,

    meines Wissens nach ist eine Scheidung ja erst dann möglich, wenn beide Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben, wobei selbst dann noch unterschieden wird zwischen streitiger und einverständlicher Scheidung, Scheidung ohne Trennungsfrist, Trennungsfrist von drei Jahren und Härtefällen.

    Was mich jetzt irritiert: Gibt es bei Online-Scheidungen irgendwelche Abweichungen? Hier steht nämlich ganz unten: "Eine Online-Scheidung ist allerdings nur dann möglich, wenn die Ehegatten seit mindestens knapp einem Jahr getrennt leben und sich über die wesentlichen Fragen der Trennung und Scheidung einig sind."

    Mir geht es um die Formulierung "seit mindestens knapp einem Jahr". Wieso "knapp"? Das ist doch ein dehnbarer Terminus... ist der irgendwo genauer festgelegt? Existieren tatsächlich Unterschiede zu "Offline"-Scheidungen?

    Danke schön

  • Es gibt keine "Online-Scheidungen".
    Nach dem Link bietet der RA m.E. lediglich an, dass dieser eben "per Mail" -bei einvernehmlicher Scheidung, eben kurz vor Vollendung des einjährigen Trennungsjahrs- beauftragt werden kann und dann den Rest "abwickelt".
    Die Voraussetzungen für eine Scheidung sowie der "schriftliche" Verfahrensablauf sind im BGB und FamFG geregelt und
    laufen nicht per Mail ab.

  • Danke für die Antwort! Okay, das war dumm formuliert von mir, es ist mir im Grunde klar, dass es eine "Online-Scheidung" so nicht gibt.

    Nichtsdestotrotz tat sich für mich die Frage auf, ob sich im Prozedere irgendetwas ändert, sobald ein Rechtsanwalt online mit einer Scheidungsabwicklung beauftragt wird. Dies alles letztlich allerdings nur aufgrund dieser Formulierung, über die ich einfach gestoplert bin...

    Nochmal danke fürs Klarstellen - es hätte mich auch sehr gewundert.

  • Manche Mandanten können es halt gar nicht erwarten. Es ist üblich, den Antrag schon knapp :teufel: vor Ablauf des Trennungsjahres einzureichen. Zumal wenn noch VKH vorab bewilligt werden muss oder die Rentenkonten ungeklärt sind. Damit kommt man leicht über die Jahresgrenze. Nur zu früh ist nicht gut - man könnte die Eile mit der Unzulässigkeit es Antrags bezahlen. :cool: Und das gilt ebenso für Offline-Scheidungen. :wechlach:

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