Erbschein für eine noch zu errichtende Stiftung

  • Hallo,
    ich bin zwar schon seit 25 Jahren im Nachlass tätig, im Rechtspflegerforum "passiv" ebenfalls schon länger, "aktiv" aber erst seit gestern. Und jetzt schon meine erste Frage:

    Durch Testament hat ein Erblasser eine noch zu gründende Stiftung zum Alleinerben bestimmt und einen Testamentsvollstrecker mit der weiteren Aufgabe der Gründung der Stiftung "beauftragt". Testamentsvollstreckerzeugnis ist erteilt. Nun beantragt der Testamentsvollstrecker einen Erbschein auf die Stiftung als Alleinerbin. Die Genehmigung der Stiftung ist noch nicht beantragt.

    Liege ich richtig, dass vor Genehmigung der Stiftung ein Erbschein auf die Stiftung noch nicht erteilt werden kann?

    Der den Erbscheinsantrag beurkundende Notar hatte offensichtlich kein Problem, den Erbscheinsantrag des Testamentsvollstreckers nebst eidesstattlicher Versicherung zu beurkunden.

  • Wenn die Stiftung nicht genehmigt wird, ist sie nicht rechtsfähig und nicht Erbe. Daher stimmt es, dass man abwarten muss, bis die Genehmigung vorliegt.

  • Ist im Prinzip wie beim Nascitus :)
    Gezeugt aber noch nicht geboren....

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Witzig :) Man sollte einfach nicht mit dem Handy schreiben. Das korrigiert leider manchmal etwas komisch. Natürlich kenne ich den Nasciturus...ich referiere sogar über die Probleme zu diesem kleinen Freund :)

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