Ein Notariat -Nachlassgericht- in Baden-Württemberg.
In einem notariellen Erbvertrag haben sich Tante und Nichte gegenseitig zur Voerbin eingesetzt. Der Erbvertrag enthält den Zusatz, dass die Verfügungen diesbezüglich vertragsmäßig getroffen wurden.
Zu Nacherben hat die Nichte im Erbvertrag zur einen Hälfte A, B und C zur anderen Hälfte D eingesetzt.
Hinsichtlich der Erbeinsetzung des A, B und C hat sich die Nichte "vorbehalten, die Anteile dieser zu ändern oder einen ganz auszuschließen."
Hinsichtlich der Erbeinsetzuing des D hat sie sich "vorbehalten, diese Bestimmung zu ändern."
Die Tante verstirbt. Danach setzt die Nichte in einem notariellen Testament E zu Ihrer "Alleinerbin" ein.
1) Ist E nun Vorerbin und sind Nacherben die vorgenannten A, B, C, und D?
2) Wie weit hinaus müssen die gesetzlichen Erben ermittelt und benachrichtigt werden?
3) Wie erfolgt die Benachrichtigung der Nacherben?