Zunächst mal ein frühes Hallo an die Gemeinde !
Zu dem o.g. Thema gabs schon mal ein Threadchen, das aber von Kai 2012 geschlossen wurde , weil irgendein " schwarzer Opa" den zur Rechtsberatung missbrauchte.
Muss also die Kiste mit diesen Fragen neu aufmachen :
Wieviel darf ein Mündel ansparen, um sich z.B. ein Ei-Fon zu kaufen, damit der Kaufvertrag noch unter den Taschengeldparagraphen ( : § 110 BGB ) fällt ?
Anders gefragt : Ab welcher Summe bedarf es der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ?