Liebe Kollegen
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Folgender Fall:
Ehemann ist verstorben im Jahr 1972 letzter Wohnsitz in A
Ehefrau verstarb 2013,letzter Wohnsitz in B ( beides unterschiedliche Gerichtsbezirke)
Eröfffnet wurde ein Erbvertrag aus dem Jahr 1965 beim Nachlassgericht C ,jedoch lediglich nach dem Ehemann.
Eröffnung nach der Ehefrau erfogte (noch) nicht.
Das Nachlassgericht in C schickt nun sämtliche Unterlagen hierher ( Nachlassgericht in A ).
Was ist bezüglich der Ehefrau zu veranlassen ?
Eröffne Ich ?
Schicke ich alles zurück nach C ,damit dort auch nach der Ehefrau die Eröffnung stattfindet oder leite ich alles weiter an Nachlassgericht in B ?