Liebe Leute,
ich (neu am Familiengericht) habe folgenden Sachverhalt vorliegen:
KM wurde zuerst Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen & einem Pfleger (RAin) übertragen.
Nunmehr wurde Personen - & Vermögenssorge entzogen & einem Vormund (noch nicht ausgewählt) übertragen (Re-Akte noch nicht angelegt).
Was mach ich jetzt mit der Pflegschaft? Bescheinigung zurück-, Abschlussbericht erfordern & weglegen? Müsste die Pflegschaft förmlich aufgehoben werden oder "erlischt" sie durch die Vormundschaft?
Bzgl. der Pflegschaft hatte der Richter damals direkt die RAin ausgewählt. Bzgl. der Vormundschaft ist keine Person genannt. Würdet Ihr nun die Ex-Pflegerin als Vormund bestellen oder das JA?
Danke für eure Hilfe!