Hallo !
Ich habe folgenden Fall:
F wird im Testament nicht erwähnt, ist also enterbt.
Alleinerbe ist T.
Als M stirbt, fordert F zugunsten von T weder den kleinen Pflichtteil, noch den Zugewinn.
Abwandlung:
F fordert teilweise den Zugewinn, verzichtet aber neben großen Teilen des Zugewinns auch auf die Geltendmachung ihres Pflichtteils.
Inwiefern liegt hier eine Schenkung vor ?
Vielen Dank !