Verzicht auf Zugwewinnausgleich = Schenkung ?

  • Hallo !

    Ich habe folgenden Fall:
    F wird im Testament nicht erwähnt, ist also enterbt.
    Alleinerbe ist T.
    Als M stirbt, fordert F zugunsten von T weder den kleinen Pflichtteil, noch den Zugewinn.

    Abwandlung:
    F fordert teilweise den Zugewinn, verzichtet aber neben großen Teilen des Zugewinns auch auf die Geltendmachung ihres Pflichtteils.

    Inwiefern liegt hier eine Schenkung vor ?


    Vielen Dank !

  • Ohne mir genauere Gedanken gemacht zu haben:

    Wenn man es als Schenkung betrachten würde, wäre jedweder Verzicht auf Durchsetzung eines schuldrechtlichen Anspruchs als Schenkung zu werten. Das aber ist Unsinn :)

    Wenn jemand zugunsten eines anderen ausschlägt, handelt es sich auch nicht um eine Schenkung.

    Beste Grüße

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