Hallo,
ich stehe mal wieder total auf dem Schlauch
Ich möchte einen Antrag nach §1618 BGB zurückweisen, da die Voraussetzungen überhaupt nicht vorliegen.
Jetzt frage ich mich, muss unter meinen Zurückweisungsbeschluss eigentlich eine Rechtsmittelbelehrung??
Schon mal vielen Dank für eure Antworten.