gesetzliche EF 2. Ordnung und Ausschlagung

  • Schönen guten Nachmittag,

    ich hab gleich noch eine Frage:

    Der Erblasser EL ist kinderlos verstorben. Er hinterlässt seine Ehefrau F.

    Ein Testament ist nicht vorhanden.

    Die gesetzliche Erbfolge gestaltet sich ja nun so, dass im Falle des Zugewinn die Ehefrau 3/4 erbt und sich das übrige 1/4 zu je 1/8 auf die Eltern des EL aufteilt. Der Vater von EL ist vorverstorben und hinterlässt diverse Kinder, die sich nicht alle untereinander kennen und die noch ermittelt werden müssen.

    Da mir die F leid tut, werde ich sie soweit ich kann bei der Ermittlung unterstützen, nun meine Frage, eine Halbschwester des EL ist bekannt, ich würde die jetzt offiziell anschreiben und sie über die Miterbschaft unterrichten, sie gleichzeitig über ihr Ausschlagungsrecht belehren und damit die Ausschlagungsfrist in Gang setzen. Angenommen sie schlägt aus, wem wächst dann ihr Erbteil an? Den übrigen Geschwistern oder der Ehefrau?

    Grüße Döner

  • Das ist eigentlich ein Fall für eine Nachlasspflegschaft...

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • § 1953 Abs. 2 BGB, also entweder die Abkömmlinge der (ausschlagenden) Halbschwester oder die weiteren Geschwister des EL.

    Wie sollte sich auch der Erbteil der Ehefrau erhöhen, solange noch Erbprätendenten der zweiten Erbordnung vorhanden sind?

    Entschuldigung natürlich, mir auf die Stirn klatsch, welch doofe Frage. Die Ehefrau wäre ja nur dann alleinige Erbin, wenn alle Erben der 2. EO ausschlagen. Ich sollte jetzt dringend Feierabend machen, bin auch Urlaubsreif.

    TL ich werde erstmal eine Runde ermitteln u dann weitersehen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!