Ähm. Ich bin gerade sprachlos. Habe eine Nachlassakte eines Berliner Amtsgerichts. Nachlass überschuldet, keine Nachlasspflegschaft wegen fehlender liquider Mittel. Vermieter fragt nach Erben. Bei mir läuft noch das Genehmigunsgverfahren, d.h. noch haben nicht alle Erben wirksam ausgeschlagen und da findet sich doch ein Beschluss des Amtsgericht mit- ich zitiere :"Das Nachlassgericht als Vertreter der unbekannten Erben kündigt hiermit das Mietverhältnis über die Wohnung der Erblassers."
So! Ich wusste noch gar nicht, dass das Gericht die unbekannten Erben vertritt. Das ist ein Scherz, oder? Das macht doch keiner sonst, oder? Ich meine die Frage ganz ernst: das geht doch so nicht?? Es kann ja sein, dass ich was verpasst habe.