Rechtsprechungshinweise Insolvenz

  • Der Insolvenzverwalter, der die Unzulässigkeit einer Aufrechnung oder Verrechnung geltend macht, weil ein Insolvenzgläubiger die Möglichkeit hierzu durch anfechtbare Rechtshandlung erlangt hat, muss die Anfechtbarkeit von der objektiven Gläubigerbenachteiligung möglicherweise entgegenstehenden Rech-ten des Insolvenzgläubigers nicht innerhalb der Anfechtungsfrist gerichtlich gel-tend machen.

    BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - IX ZR 148/07 - OLG Dresden


    LG Leipzig 

  • Zur Wahl der Steuerklasse als Widerrufsgrund für die Verfahrenskostenstundung.

    Wesentlicher Punkt: Der Schuldner ist im Hinblick auf die Subsidiarität der Stundung der Verfahrenskosten verpflichtet, seine Steuerklasse so zu wählen, dass sein pfändbares Einkommen nicht zum Nachteil der Gläubiger und der Staatskasse auf Null reduziert wird

    BGH, Beschluss vom 3. Juli 2008 - IX ZB 65/07 - LG Stuttgart
    AG Esslingen

  • Unwirksamkeit einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung bei Abtretung der gesicherten Darlehensforderung an Finanzinvestor

    LG Hamburg vom 09.07.2008 - 318 T 183/07 (nicht rechtskräftig; AG Hamburg-Wandsbek)

  • Insolvenzverwalter haben gegenüber bundesunmittelbaren Körperschaften gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG einen von den Normen der Insolvenzordnung losgelösten Anspruch auf Information (VG Düsseldorf vom 20.04.2007, 26 K 5324/06 und OVG Münster vom 28.07.2008, Az.: 8 A 1548/07). Dies gilt selbst dann, wenn die Informationen nur dazu dienen sollen, Insolvenzanfechtungen vorzubereiten.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Landgericht Tübingen, Beschluss v. 18.7.08, Az.: 5 T 20/08.

    In der Restschuldbefreiungsphase kann dem Schuldner die Restschuldbefreiung nicht versagt werden, wenn der Schulder den Pflichtteilsanspruch nicht geltend macht.

    Kurzum: Schuldner ist hier nicht verpflichtet den Pflichtteilsanspruch geltend zu machen.

    Rechtsbeschwerde zum BGH ist zugelassen.

    BGH, Beschluss v. 25.06.2009, IX ZB 196/08: Der Verzicht auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruxhs in der WVP stellt keine Obliegenheitsverletzung dar!! Somit wurde LG Tbg. bestätigt.

    Einmal editiert, zuletzt von kurt (12. August 2009 um 11:49)

  • Endlich mal was vom BGH zur ungerechtfertigten Bereicherung in der WVP:

    BGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - IX ZR 118/07 - LG Würzburg
    AG Würzburg

    a) Hat die Sozialversicherung nach § 52 Abs. 1 SGB I eine insolvenzrechtlich
    unzulässige Verrechnung vorgenommen, die sich auf das massefreie Ver-
    mögen des Schuldners bezieht, ist der Insolvenzverwalter oder der Treuhän-
    der im Restschuldbefreiungsverfahren nicht verpflichtet, hiergegen vorzuge-
    hen.
    b) Zieht der Insolvenzverwalter oder Treuhänder im Restschuldbefreiungsver-
    fahren unpfändbare Versorgungsbezüge des Schuldners ein, die dieser teil-
    weise für sich beansprucht, weil das an ihn ausgezahlte Einkommen aus an-
    deren Einkommensquellen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, muss der
    Verwalter oder Treuhänder dafür Sorge tragen, dass dem Schuldner jeden-
    falls ein Beitrag in Höhe der Pfändungsgrenze verbleibt.

  • BGH v. 3.7.2008 - IX ZB 181/07: Eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Schuldners liegt nicht schon dann vor, wenn er zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt für den Treuhänder nicht erreichbar ist und zur Auskunftserteilung zur Verfügung steht, sondern nur dann, wenn sich seine fehlende Mitwirkung über einen längeren Zeitraum erstreckt und nennenswerte Aus-wirkungen auf das Verfahren hat.

    OLG Nürnberg v. 16.7.2008 - 4 VA 1036/08: Der Antrag auf Aufnahme in eine Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter darf nicht alleine mit dem Hinweis darauf abgelehnt werden, dass die Vorauswahl liste aus Praktikabilitätsgründen nicht deutlich vergrößert werden könne und dass der Antragsteller seinen Kanzleisitz nicht im Landgerichtsbezirk habe. Die Ermessensentscheidung über einen Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter hat sich an der persönlichen und fachlichen Eignung des Antragstellers für das Amt des Insolvenzverwalters auszurichten. Ein Losverfahren für die Vergabe von Listenplätzen ist ermessensfehlerhaft

  • Keine Entscheidung, sondern ein Aufsatz (ZInsO 2008, 776ff, Heft 14) von Prof. Hugo Grote: "Die Verjährung von Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen nach rechtskräftigem Vollstreckungsbescheid"

    Grote kommt zu dem Ergebnis, dass in den (zahlreichen) Fällen, in denen der Gläubiger nicht in einer gesonderten Klage das Deliktprivileg erstritten hat, dieses Privileg gem. § 199 BGB § Jahre nach Kenntnis des Gläubigers vom Anspruch verjährt.

  • Keine Entscheidung, sondern ein Aufsatz (ZInsO 2008, 776ff, Heft 14) von Prof. Hugo Grote: "Die Verjährung von Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen nach rechtskräftigem Vollstreckungsbescheid"

    Grote kommt zu dem Ergebnis, dass in den (zahlreichen) Fällen, in denen der Gläubiger nicht in einer gesonderten Klage das Deliktprivileg erstritten hat, dieses Privileg gem. § 199 BGB § Jahre nach Kenntnis des Gläubigers vom Anspruch verjährt.

    Hi, guggst Du hier....

    http://web2.justiz.hessen.de/migration/rech…db?OpenDocument

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