Rechtsprechungshinweise Insolvenz

  • Ich find´s ja gut, wenn ein Gläubiger mal um ein Verfahren kümmert, aber dem Schuldner aus diesen fehlenden Angaben einen Strick drehen zu wollen, finde ich schon sehr an den Haaren herbeigezogen. Die Entscheidung des BGH ist daher m.E. mehr als nachvollziehbar.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • BGH v. 8.5.2008 – IX ZB 54/07: Der Insolvenzschuldner ist in einem Verbraucherinsolvenzverfahren nicht gezwungen, Angaben zum Wert seines Vermögens (hier: eines Grundstücks) zu machen. Auch wenn das Formular in Verbraucherinsolvenzverfahren entsprechende Angaben fordert, können aus einer Nichtbeantwortung keine dem Insolvenzschuldner nachteilige Schlussfolgerungen hergeleitet und eine Versagung der Restschuldbefreiung begründet werden.

    BGH v. 12.6.2008 – IX ZB 205/07: Einem Insolvenzschuldner kann eine Stundung der Verfahrenskosten nicht mit der Begründung versagt werden, aufgrund der Benennung einer gegen ihn gerichteten Forderung mit dem Wert 0 € könne dem Insolvenzschuldner wegen fehlender Mitwirkung eines Restschuldbefreiung gem. § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO versagt werden, wenn der Schuldner den Wert binnen der ihm gesetzten Frist nicht genau beziffert.

    BGH v. 10.7.2008 - IX ZB 152/07: Hat das Beschwerdegericht bei der Bemessung eines Zuschlags für die lange Verfahrensdauer berücksichtigt, dass es "Zeitspannen verminderten Aufwands des Insolvenzverwalters" gegeben hat, muss Entsprechendes bei der Festsetzung des pauschalen Auslagenersatzes gelten.

    BGH v. 17.7.2008 - IX ZB 225/07: Wird auf Antrag des Schuldners über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, ist eine von dem Schuldner dagegen eingelegte Beschwerde auch dann unzulässig, wenn sie auf die Rüge einer die Kosten des Verfahrens nicht deckenden Masse gestützt wird.

    BGH v. 10.7.2008 - IX ZB 122/07: Der verbliebene Geschäftsführer der GmbH kann den von dem abberufenen Geschäftsführer vor seiner Abberufung gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 InsO zurücknehmen, wenn sich dies nicht als rechtsmissbräuchlich darstellt.

    BGH v. 17.7.2008 - IX ZB 150/07: Einnahmen der Masse, die noch nicht feststehen, können grundsätzlich noch nicht Grundlage der Vergütungsfestsetzung des Verwalters sein. Steht aber ein späterer Massezufluss bei Einreichung der Schlussrechnung schon mit Sicherheit fest, ist dieser bereits bei der Schlussrechnung und der hierauf gestützten Vergütungsfestsetzung zu berücksichtigen. Ein Umsatzsteuererstattungsanspruch der Masse ergibt sich aber nach Einreichung der Schlussrechnung nur dann, wenn für den dann maßgeblichen Besteuerungszeitraum ein Überschuss der Vorsteuerbeträge festgestellt wird. Das Amtsgericht hat zu prüfen, ob für die Zeit nach Einreichung der Schlussrechnung aufgrund der auf die Verwaltervergütung zu zahlenden Umsatzsteuer tatsächlich eine Umsatzsteuererstattung sicher zu erwarten ist. Diese ist sodann bei der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen.

    BGH v. 10.7.2008 - IX ZB 172/07: Ein von dem Schuldner gegen den Treuhänder wegen der Ausschüttung un-pfändbaren Vermögens erwirkter Schadensersatzanspruch fällt als Einzelschaden, der einen Ausgleich für diese die Gläubiger rechtswidrig begünstigende Maßnahme bildet, nicht in die Insolvenzmasse und unterliegt keiner Nachtragsverteilung.

    BGH v. 3.7.2008 - IX ZB 211/07: Gegen die Entscheidung (des Beschwerdegerichts) den Eröffnungsantrag für "gegenstandslos" zu erklären, ist in § 34 InsO nicht geregelt. Damit findet auch keine sofortige Beschwerde oder Rechtsbeschwerde gegen eine solche Entscheidung statt (§§ 6, 7 InsO). Gegen die dabei getroffen eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO ist eine sofortige Beschwerde gem. § 91a Abs. 1 ZPO zulässig.


  • BGH v. 17.7.2008 - IX ZB 150/07: Einnahmen der Masse, die noch nicht feststehen, können grundsätzlich noch nicht Grundlage der Vergütungsfestsetzung des Verwalters sein. Steht aber ein späterer Massezufluss bei Einreichung der Schlussrechnung schon mit Sicherheit fest, ist dieser bereits bei der Schlussrechnung und der hierauf gestützten Vergütungsfestsetzung zu berücksichtigen. Ein Umsatzsteuererstattungsanspruch der Masse ergibt sich aber nach Einreichung der Schlussrechnung nur dann, wenn für den dann maßgeblichen Besteuerungszeitraum ein Überschuss der Vorsteuerbeträge festgestellt wird. Das Amtsgericht hat zu prüfen, ob für die Zeit nach Einreichung der Schlussrechnung aufgrund der auf die Verwaltervergütung zu zahlenden Umsatzsteuer tatsächlich eine Umsatzsteuererstattung sicher zu erwarten ist. Diese ist sodann bei der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen.


    Wie darf ich mir das denn praktisch vorstellen??? Verwalter fragen? Und dann setz ich was ab und alles ändert sich, wie will ich denn dann noch die Höhe der Umsatzsteuer bestimmen, die evtl. zurückfließt?

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Den Betrag können Dir die Verwalter genau vorhersagen. Und das werden sie auch ;)

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Rainer, willst Du die Liste jetzt fortführen? Dann noch was von heute:

    BGH vom 17.07.08 -IX ZB 183/07-
    Zeigt der Schuldner sein pfändbares Einkommen trotz einer Aufforderung dem Treuhänder nicht an, kann diese Obliegenheitsverletzung jedenfalls dann nicht mehr durch Zahlung des pfändbaren Einkommens geheilt werden, wenn ein Gläubiger beantragt hat, dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen.

    Das eigentlich fiese an dieser Entscheidung ist, dass der BGH laut Leitsatz davon ausgeht, dass der TH sich aktiv darum kümmern muss, über die Einnahmensituation des Schuldners Bescheid zu wissen. Ich dachte, das wäre der Überwachung vorbehalten?

    Einmal editiert, zuletzt von kaalstraat (14. August 2008 um 09:30) aus folgendem Grund: Letzten Satz ergänzt

  • Naja, das kann man einfacher haben. Man gehe auf die Seite des BGH, aktuelle Entscheidungen, http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…8&Datum=Aktuell
    Dort gebe man bei Aktenzeichen IX ein. Wenn man nur Leitsatzentscheidungen finden will, gebe man unter Suchbegriff nachschlage an, denn das Wort "Nachschlagewerk" erscheint nur bei Leitsatzentscheidungen (Mann, war ich froh, als ich das endlich rausbekommen hatte :)). Wenn man zu bestimmten Themen was haben möchte, erweitere man den Suchbegriff um UND und dann den zweiten Suchbegriff, z.B. InsVV.

  • Finde es schon eine gute Idee, denn viele hilfreiche Entscheidungen werden nicht vom BGH getroffen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich find den Service von rainermdvz klasse :daumenrau
    Ich hab nämlich im Moment eher weniger Zeit auf der BGH-Homepage zu wühlen und da kommen mir diese aktuellen knappen Infos doch sehr entgegen.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Ups, nicht dass ihr mich falsch versteht: Ich finde die Idee sehr gut :daumenrau, denke nur, dass aufgrund der Masse an Rechtsprechung die Aktuell-Haltung einer solchen Liste ein Sack voll Arbeit ist!

  • Ich find den Service von rainermdvz klasse :daumenrau
    Ich hab nämlich im Moment eher weniger Zeit auf der BGH-Homepage zu wühlen und da kommen mir diese aktuellen knappen Infos doch sehr entgegen.



    :eek:
    Ich habe nicht vor, jeden Tag auf der BGH-Homepage rumzueiern. Es ist vielmehr so, dass ich viele Newletter mit neuer Rechtsprechung bekomme, die ich hier dann einstellen wollte.
    Außerdem sollte jeder, der an neue Rechtssprechung rankommt diese hier einstellen.

  • Es wäre im übrigen auch wünschenswert (was allerdings nichts mit dem Forum hier zu tun hat), wenn die Gerichte voneinander etwas lernen könnten oder würden.

    Hier könnte sich der BGH mal etwas abgucken was die Bekanntgabe der Entscheidungen betrifft.

  • Ich find den Service von rainermdvz klasse :daumenrau
    Ich hab nämlich im Moment eher weniger Zeit auf der BGH-Homepage zu wühlen und da kommen mir diese aktuellen knappen Infos doch sehr entgegen.



    :eek:
    Ich habe nicht vor, jeden Tag auf der BGH-Homepage rumzueiern. Es ist vielmehr so, dass ich viele Newletter mit neuer Rechtsprechung bekomme, die ich hier dann einstellen wollte.
    Außerdem sollte jeder, der an neue Rechtssprechung rankommt diese hier einstellen.


    War so auch nicht gemeint ;)
    Ich find´s halt gut, wenn man zeitnah neue Rechtsprechung mitbekommt. Egal, wer sie einstellt.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Dem Begehren des Insolvenzverwalters, die Feststellung einer für unberechtigt gehaltenen Forderung zur Tabelle abzuwehren, kann das Rechtsschutzbedürfnis selbst dann nicht abgesprochen werden, wenn die voraussichtliche Quote Null beträgt.

    BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - IX ZR 126/07 - OLG Rostock


    LG Neubrandenburg 

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