Wertfestsetzung

  • Auch wenn es öde klingt, wir haben hier doch erheblich spürbaren Mehraufwand bei schwindendem Personal.

    Daher möchte ich nachfragen, wie die Kollegen die Wertfestsetzung nach § 79 GNotKG in der Praxis nach der Eingewöhnungszeit nun handhaben:

    a) wird diese Vorschrift überhaupt angewendet ( wir haben hier im Umkreis vom völligem Ignorieren bis grundsätzlich in jedem Fall alles vertreten)

    b) wird vor Festsetzung grundsätzlich, also auch in nichtstreitigen Sachen, der Bezi angehört?

    Weiß jemand, woraus sich die Verpflichtung der Einbeziehung des Bezis ergibt?
    ( Bei der Bewilligung von VKH für mittellose Ausschlagende hab ich doch auch nichts mit ihm zu tun)

    c) wird der nichtstreitige Beschluss grundsätzlich dem Kostenschuldner und dem Bezi übersendet?

    Danke

  • Hallo, also wir haben hier mit unserem BezRev abgeklärt, dass wir grundsätzlich keinen Beschluss fertigen müssen. Zum Tragen kommt das bei uns wirklich nur, wenn eine Wertfestsetzung mal streitig werden könnte oder bspw. mal Prozessbevollmächtigte in einer streitigen Sache wegen ihrer Gebühren eine Wertfestsetzung möchten. Ich glaube, ich habe bisher 1x einen Wertfestsetzungsbeschluss gemacht ;)

    Gruß

  • Wieso spricht man mit dem Bezirksrevisor ab ob man einen Beschluss macht oder nicht? Grundlage ist immer noch das Gesetz und das sieht in den dort angegebenen Fällen einen Beschluss, ob es einem gefällt oder nicht, eben vor. Da kann auch der Bezirksrevisor nichts dran ändern. Hab ich keine Ausnahme wie zB § 79 Abs. 1 Nr. 3 GnotKG ist eine Beschluss zu erlassen. Mir gefällt das genauso wenig wie der absolut sinnlose Feststellungsbeschluss beim nicht streitigen Erbschein, aber es ist nun mal Gesetz.

    Einmal editiert, zuletzt von Juergen (14. Mai 2014 um 17:52)

  • Immerhin hat der unsinnige Feststellungsbeschluss dafür gesorgt, dass die ES-Verfahren nicht den Notaren übertragen werden konnten - und er muss nicht bekannt gegeben werden.

    Wenn es irgendwie möglich ist, vermeide ich Wertfestsetzungsbeschlüsse (bei EAS zB, wenn dabei Überschuldung als Grund angegeben wird).

  • Wieso spricht man mit dem Bezirksrevisor ab ob man einen Beschluss macht oder nicht? Grundlage ist immer noch das Gesetz und das sieht in den dort angegebenen Fällen einen Beschluss, ob es einem gefällt oder nicht, eben vor. Da kann auch der Bezirksrevisor nichts dran ändern. Hab ich keine Ausnahme wie zB § 79 Abs. 1 Nr. 3 GnotKG ist eine Beschluss zu erlassen. Mir gefällt das genauso wenig wie der absolut sinnlose Feststellungsbeschluss beim nicht streitigen Erbschein, aber es ist nun mal Gesetz.

    Weil unser BezRev letzten Endes unsere Kosten durchsieht. Deshalb haben wir mit ihm gesprochen- und er hat einen Beschlusszwang verneint...worüber ich A sehr dankbar bin- und wir B noch nicht ein Problem damit hatten. Sollte eine Partei mal monieren, dann wird Beschluss erlassen...und dann darf auch RM eingelegt werden. Aber in allen unstreitigen Sachen ergeht die Kostenrechnung ohne Beschluss.

    Gruß

  • Wieso spricht man mit dem Bezirksrevisor ab ob man einen Beschluss macht oder nicht? Grundlage ist immer noch das Gesetz :daumenrauund das sieht in den dort angegebenen Fällen einen Beschluss, ob es einem gefällt oder nicht, eben vor. Da kann auch der Bezirksrevisor nichts dran ändern. Hab ich keine Ausnahme wie zB § 79 Abs. 1 Nr. 3 GnotKG ist eine Beschluss zu erlassen. Mir gefällt das genauso wenig wie der absolut sinnlose Feststellungsbeschluss beim nicht streitigen Erbschein, aber es ist nun mal Gesetz.

    Weil unser BezRev letzten Endes unsere Kosten durchsieht. Deshalb haben wir mit ihm gesprochen- und er hat einen Beschlusszwang verneint...worüber ich A sehr dankbar bin- und wir B noch nicht ein Problem damit hatten. Sollte eine Partei mal monieren, dann wird Beschluss erlassen...und dann darf auch RM eingelegt werden. Aber in allen unstreitigen Sachen ergeht die Kostenrechnung ohne Beschluss.

    Nicht nur ohne Beschluss, sondern auch ohne Grundlage :confused:

    Gruß

  • Die Wertfestsetzung wird doch (leider) nicht mehr vom Kostenbeamten, sondern vom Gericht vorgenommen. Ohne den entsprechenden Beschluss setzen euer Kostenbeamten die Kosten ohne rechtliche Grundlage fest.

  • Also ich mache einen schicken Beschluss - kurz und bündig. Und ich geb ihn sogar bekannt an alle Erben...

    Dies aber nur, wenn mir in der Erbscheinsverhandlung keine oder nur ungenaue Werte angegeben werden konnten. Ansonsten beziehe ich mich auf "in der öffentlichen Urkunde".

    Hat man sich erstmal daran gewöhnt, ist es nicht soooo schlimm...;)

  • Meines Erachtens muß er aber nicht nur den Erben sondern auch dem Bezirksrevisor als Vertreter der Landeskasse zugestellt werden. Und mit "Kurz und bündig" ist nicht. Hier habe ich einen Beschluss vom hiesigen OLG vorliegen, der mich aufhebt, mit der Begründung, dass der Wertfestsetzungsbeschluss keine umfangreiche Begründung und Auflistung aller Nachlassgegenstände mit Wertangaben enthält. Der Beschluss müsste "selbsterklärend" sein. Toll!:mad:

  • Und was soll dann der Bezirksrevisor mit den tausenden von Wertfestsetzungsbeschlüssen anstellen? Mit hellseherischen Fähigkeiten beurteilen, ob man dagene eine Beschwerde einlegt?. Sollen in Zukunft auch die Zivilgerichte ihere Wertfestsetzungsbeschlüsse dem Bezirksrevsior zustellen? Eine Überlegung wäre das doch wert.

  • Wenn keine der im Gesetz genannten Ausnahmen vorliegt, mache ich einen Beschluss, der da lautet:

    "Beschluss: Wert: 50.000,00 €, Datum, Unterschrift"

    Keine Gründe, keine RM-Belehrung, keine Bekanntnmachung
    Das ist zwar nicht korrekt, aber ich finde es gut, und es tut keinem weh.

  • Wir haben einen schicken Stempel gefertigt, der kommt auf den Erbscheinsantrag mit drauf, wo keine Ausnahme greift. Der Wert wird im Termin ermittelt mit den Beteiligten wo es möglich ist und dort eingetragen. Auf dem Stempel ist ein Rechtsmittelverzicht, über das
    Rechtsmittel wird im Termin belehrt.
    Unterschriften und fertig. Damit minimieren wir wesentlich den Aufwand, vor allem für die Geschäftsstellen, die den ganzen Zauber an alle Beteiligten schicken müssen.
    Ob das alles so ganz richtig ist? Aber ignorieren geht auch nicht, obwohl es sehr verlockend wäre.
    Wir wissen auch von Gerichten, die schlichtweg gar nichts machen und von Kollegen, die vom 79 noch nie was gehört haben.

    Letztlich warten wir auf eine/viele obergerichtliche Entscheidungen und den Aufschrei der Revisoren und hoffen auf eine Nachbesserung des Gesetzes.

    Wenn der Nachlass "elektronisiert" wird läuft das Fass eh über, ist mit dem Personal nicht mehr in vernünftigen Bearbeitungszeiten zu halten.

  • Danke an alle.
    Ich empfinde so, wie Jürgen in seinem Beitrag:
    da hat man nun eine Vorschrift und alle gucken, wie sie diese geschickt "praktikabel" umschiffen und dass auch noch in Absprache mit dem BeZi!
    Da stimmt doch was nicht!
    Die Anwendung dieser Vorschrift bei unstreitigen Wertangaben im NS17 ist völlig sinnentleert und verursacht in ihrer Durchführung erheblichen Zeitaufwand , der bei der Abarbeitung des Pensums woanders notwendiger aufzuwenden wäre:
    Die Landeskasse muss als Beteiligte erfasst werden, die Beschlüsse müssen angefertigt und verschickt werden und der Aktenumlauf an die Bezis- die in der Nachbarstadt residieren, beschäftigt SE und Wache in ganz erheblichem Umfang.
    Allein mein Abt Richter hat mich angeguckt, als sei ich ein Wesen vom anderen Stern,mit meinem Ansinnen, dass er in seinen Sachen nunmehr noch zusätzliche Beschlüsse zu machen habe.


    Max, eure Idee ist gut , wir werden den schicken Stempel hier in Erwägung ziehen;
    ansonsten ist ein Schreiben an die Notare raus: "ohne Wert hat kein Zwerg".
    Und im übrigen: wie Max, hoffen auf Nachbesserung, woher auch immer.

  • wenn du mir ne Fax Nr. gibst, leg ich die RM Belehrung die wir in Volksdeutsch gefasst haben und den Stempel drauf und dann haste was. Ich bin PC technisch unbegabt, da ich Papier und Füller liebe, wenn ich den Stempel auf den Bildschirm drücke, wird das wohl nix:)

  • wenn du mir ne Fax Nr. gibst, leg ich die RM Belehrung die wir in Volksdeutsch gefasst haben und den Stempel drauf und dann haste was. Ich bin PC technisch unbegabt, da ich Papier und Füller liebe, wenn ich den Stempel auf den Bildschirm drücke, wird das wohl nix:)


    Ich bitte auch. Hast PN.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • ... Auf dem Stempel ist ein Rechtsmittelverzicht, über das Rechtsmittel wird im Termin belehrt. ...

    Wenn ich diesen Stempel jemals sehe, dann mache ich allen Ärger, den ich machen kann. Es kann ja wohl nicht wahr sein, dass hier den Leuten ein Rechtsmittelverzicht untergeschoben wird, der für sie keinerlei Nutzen hat. Ich kenne einige Fälle, in denen beim Gericht der Nachlass zu hoch angegeben wird. Der Klassiker ist die Angabe des gesamten Kontostandes bei Gemeinschaftskonten.

  • Faxe sind unterwegs, wenn nicht lesbar, bitte sagen, schönes WE


    Bei mir ist leider nichts angekommen. :heul:
    Uns er Fax hat gesponnen, habe ich gerade erfahren. Könntest du es evtl. noch Mal faxen?

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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