Hallo zusammen
Ich hab da mal eine Frage an die lieben Menschen auf der anderen Seite
Ich habe hier einen KFA der Gegenseite vorliegen, worin diese auch Reisekosten des RAs zu seiner Mandantin (sehr großes Unternehmen, ich vermute mal stark, dass die auch eine Rechtsabteilung haben) geltend macht. Insgesamt für drei Besprechungen (Fertigung Klagebegründung, Besprechung Gutachten, Fertigung Schriftsatz/Vorbereitung mündliche Verhandlung). Der RA sitzt übrigens in Stuttgart, dessen Mandant in Mannheim, das Gericht war ebenfalls dort.
Wir sind hier jetzt der Meinung, dass diese Reisekosten (und Abwesenheitsgelder, für den dritten Termin sogar mehr als 8 Stunden) nicht erstattungsfähig sind. Es geht hier insgesamt um über 400,00 €, also auch nicht einen gerade kleinen Betrag. Im KFA steht auch noch, dass sie voerst von der Geltendmachung von weiteren Reisekosten absehen, aber noch mehr Besprechungen stattgefunden haben.
Ich habe schon einen Antwort-Entwurf gefertigt und eine ganze Reihe Entscheidungen, wonach das eben gerade nicht erstattungsfähig ist, weil große Firma, und überhaupt hätten die sich ja auch einen RA vor Ort nehmen können, etc.
Mein Chef meint da muss es noch mehr (oder anderes??) geben und daher möchte ich bei euch mal fragen, ob ihr hier noch weitere einschlägige Urteile (gerne aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit) kennt.
Ich habe zwar schon einige angegeben (BGH, Beschl. v. 18.12.03, I ZB 18/03; BGH, Beschl. v. 13.05.04, I ZB 3/04; BGH, Beschl. v. 20.12.11, XI ZB 12/11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.03.07, I-10 W 145/06), aber wie gesagt, Chef scheint noch das zündende Argument zu fehlen.
Schon mal vielen Dank fürs Lesen und bis später