Die Kinder des Erblassers sind Erbe lt. letzwilliger Verfügung geworden. Deren Kinder (also die Enkel des Erblassers) haben jeweils ein Vermächtnis über 50.000 € bzw. 100.000 € lt. Testament zugesprochen bekommen.
Die Eltern der minderjährigen Vermächtnisnehmer (zwischen 5 und drei Jahre alt) müssen die Annahme des Vermächtnisses erklären, oder? Die Vermächtnisgeber sind jeweils die Eltern der Vermächtnisnehmer.
Muss ich das genehmigen oder muss ich einen Ergänzungspfleger bestellen?