Löschung Grunddienstbarkeit bezüglich eines Flurstückes

  • Die formgerechte Bescheinigung des Katasteramts würde auch den Unrichtigkeitsnachweis erbringen. Dazu führt das OLG München im Beschluss vom 25.11.2013, 34 Wx 61/13, aus:

    http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal…true#focuspoint

    „Der Nachweis kann dann als geführt angesehen werden, wenn die Dienstbarkeit rechtsgeschäftlich für einen konkret definierten Teilbereich des Flurstücks beschränkt bestellt ist (BGH NJW 1981, 1781). Wurde das belastete Grundstück geteilt und wurden Teile, die außerhalb des Bereichs der Ausübung liegen, von der Dienstbarkeit frei, kann die Unrichtigkeit in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO mittels des Katasterwerks der Vermessungsämter (Veränderungsnachweise) oder durch deren amtliche Bescheinigung nachgewiesen werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1987, 451; 1997, 15/16; 2004, 280; Meikel/Böttcher GBO 10. Aufl. § 22 Rn. 137). Die Unrichtigkeit lässt sich ferner durch einen Vergleich der bei der Bestellung der Dienstbarkeit beigehefteten Skizze mit der Kartenbeilage eines Veränderungsnachweises nachweisen (vgl. z. B. BayObLG Rpfleger 2004, 280; Meikel/Böttcher § 22 Rn. 137). Dabei kann es genügen, dass auf Urkunden, auch amtliche Veränderungsnachweise, Bezug genommen wird, die dem Grundbuchamt vorliegen und im Antrag ausreichend bezeichnet sind."

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Sehe ich es richtig, dass es nun meine Aufgabe ist herauszufinden, welche Grundstücke nun berechtigt sind und ob diese überhaupt im Eigentum der die Freigabe bewilligenden Bummelbahn AG stehen?


    Ja.

    Evtl. kannst Du angesichts der vielen bisherigen Vermessungen auch das Katasteramt um Auskunft bitten, in welchen heutigen Flurstücken das seinerzeitige Flst. x mit der Größe von y m² (zum Zeitpunkt der Eintragung eben) alles enthalten ist. Aber auch diese Anfrage musst Du stellen und kannst das nicht auf jemand anderen abwälzen.

    Vielen Dank Dir und Prinz für Eure Rückmeldungen!! :daumenrau
    Das Katasteramt wurde schon dahin gehend telefonisch kontaktiert, ich werde die Anfrage jetzt "offiziell" starten.
    (Möchte nur nochmal betonen, dass ich keine Arbeit auf andere "abwälzen" wollte bzw. will, aber ich muss mir bei den normalen Aktenbergen nicht unglaubiche Arbeit machen, wenn es auf irgendeine andere Art schneller geht...)

  • (Möchte nur nochmal betonen, dass ich keine Arbeit auf andere "abwälzen" wollte bzw. will, aber ich muss mir bei den normalen Aktenbergen nicht unglaubiche Arbeit machen, wenn es auf irgendeine andere Art schneller geht...)


    Ich habe mit meiner Wortwahl auch keine mir negativ auffallende Arbeitsweise unterstellen wollen. Es war ganz wertneutral gemeint.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • (Möchte nur nochmal betonen, dass ich keine Arbeit auf andere "abwälzen" wollte bzw. will, aber ich muss mir bei den normalen Aktenbergen nicht unglaubiche Arbeit machen, wenn es auf irgendeine andere Art schneller geht...)


    Ich habe mit meiner Wortwahl auch keine mir negativ auffallende Arbeitsweise unterstellen wollen. Es war ganz wertneutral gemeint.

    :abklatsch

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