Berichtsfrist Vormundschaft

  • hallo :)

    Folgender Fall:
    August 2012 wurden Vormünder bestellt im Wege der einstweiligen Anordnung…vorläufiger Sorgeentzug. Berichtsfrist und Verpflichtung normal..

    Dann ist nun im April ein weiterer beschluss gefasst worden, die Sorge der KM ruht und die Vormünder wie oben wurden wieder bestellt.

    Verpflichten muss ich ja nicht nochmal..
    Aber richtet sich die Berichtsfrist nach dem Ursprungsbeschluss oder nach dem neuen?

  • Ich würde mal sagen , die Berichtsfrist richtet sich nach dem Modus, den der § 1840 BGB vorgibt.:)
    Bei mir wäre der nächste Bericht also im August 2014 anzufordern.

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