hallo
Folgender Fall:
August 2012 wurden Vormünder bestellt im Wege der einstweiligen Anordnung…vorläufiger Sorgeentzug. Berichtsfrist und Verpflichtung normal..
Dann ist nun im April ein weiterer beschluss gefasst worden, die Sorge der KM ruht und die Vormünder wie oben wurden wieder bestellt.
Verpflichten muss ich ja nicht nochmal..
Aber richtet sich die Berichtsfrist nach dem Ursprungsbeschluss oder nach dem neuen?