Aus Vollstreckung halte ich mich weitestmöglich raus. Deshalb hab ich mal wieder eine "Anfänger"-Frage. Berliner Amtsgericht hat unter meiner Beiordnung PKH für 2 Jahre für die ZV bewilligt, die Bewilligung aber auf den Gerichtsbezirk beschränkt.
1. Warum örtlich beschränkt? Ist das üblich? Die zeitliche Beschränkung versteh ich, könnt sich ja was ändern.
2. Darf das das?
3. Bewilligung ist schon fast 2 Jahre alt, darum hatte ich das nicht mehr im Blick. Nun geht ein Pfüb raus und wird im goldenen Westen zugestellt. Muss mein Mandant die Gerichtsvollzieher-Kosten jetzt wegen der Beschränkung tatsächlich selbst tragen? (Bzw. ich, wie Ihr Euch denken könnt.)
Vielen Dank für jegliche Hilfe/Belehrung/Lesetips.