Hallo,
in einer Zivilsache beantragt der Beklagtenvertreter die Erstattung von Parteikosten.
Es geht dabei umd die Geschäfstführer der Beklagten.
Diese wollen jeweils 0,30 Euro pro Kilometer sowie einen Stundenlohn in Höhe von 60 Euro für drei Stunden plus Steuer.
Insgesamt sollen 257,40 Euro ausgezahlt werden.
Ich bin allerdings der Meinung gemäß § 5 JVEG wären nur 0,25 Euro pro Kilometer zu berechenen. Der Stundenlohn ist meiner Meinung nach gemäß § 6 JVEG komplett abzusetzten. Des Weiteren bin ich der Meinung, dass die Fahrtkosten auch nur einmal anfallen, da die drei Geschäftsführer zusamen fahren könnten.
Liege ich mit meiner Meinung richtig?
Weiter würde ich gerne wissen wie das mit der Zahlung läuft.
Wird direkt von uns ausgezahlt oder wird der Betrag im KFB mitfestgesetzt?
Liebe Grüße
Ani