Hallo und guten Morgen,
ich hätte eine Frage, zu der ich nicht so recht fündig geworden bin:
A, B, C sind in Erbengemeinschaft eingetragen. A ist befr. Vorerbe, Nacherben sind Abkömmlinge (keine vorhanden, daher ggf. Pflegerbestellung).
An B soll übertragen werden - die Erbengemeinschaft setzt sich auseinander. Der Nacherbenvermerk soll gelöscht werden mit der Begründung, das Grundstück sei aus dem Nachlass ausgeschieden und GB-Berichtigung wäre veranlasst.
Der Notar bestreitet zwar Unentgeltlichkeit, aber aus dem Vertrag ergibt sich nichts.
Nun meine Frage - kann ich die Frage der Unentgeltlichkeit auch bei einer Erbauseinandersetzung anwenden? In diesem Fall kommt dem Nachlass ja scheinbar keine Gegenleistung zu.
Ich würde mich für den Fall der Unentgeltlichkeit an die Entscheidung des OLG München, 13.1.2014, 34 Wx 166/13, halten, das eine Zustimmung der Nacherben verlangt.
Bisher habe ich leider nur den Fall gefunden, in dem an den Vorerben selbst oder an Dritte verkauft wurde.
Gibt es dazu Meinungen?
Danke!!!