Gläubigerstellung beim Aufgebot zweifelhaft?!

  • Hallo,
    ich habe hier nun einen Antrag auf Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefes des Landes Niedersachsen.
    Das Land Niedersachsen ist Erbe des bisherigen Eigentümers und wurde auch bereits im Grundbuch eingetragen. Nun steht in Abt. III eine Grundschuld, zu der der Brief abhanden gekommen ist.
    Das Land gibt ausdrücklich an, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Grundschuld durch den vorherigen Eigentümer anderweitig abgetreten worden ist. Es ist nach Angaben des Landes derzeit ungeklärt, wer Inhaber des Rechtes ist.

    Der Erblasser hatte damals im Jahr 2002 die Löschungsbewilligung nebst Brief erhalten. Verstorben ist er im Jahr 2012. Der Brief war im Nachlass nicht mehr auffindbar.
    Wie verfahre ich da jetzt?
    Antragsberechtigt ist eben ausschließlich der Gläubiger des Rechtes und dieser ist mir ja nicht zweifelsfrei bekannt... :gruebel:

    Irgendjemand eine Idee? :confused:

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