Neue Antragsformulare Insolvenz ab 01.07.2014 ?

  • Na bis hierhin waren wir doch schon. Wäre doch nett, wenn das noch in den nächsten 5 Tagen beschlossen würde und in 11 Tagen im BGBl stünde.

    Lauf, Angie, lauf!!!!

    warum der Streß? Wer ab dem 01.07. noch mit den alten Vordrucken einen Antrag stellt ist raus. Stellt sich nur die Frage, ob es da dann auch eine Sperrfrist gibt :gruebel::gruebel:

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Na bis hierhin waren wir doch schon. Wäre doch nett, wenn das noch in den nächsten 5 Tagen beschlossen würde und in 11 Tagen im BGBl stünde.

    Lauf, Angie, lauf!!!!

    warum der Streß? Wer ab dem 01.07. noch mit den alten Vordrucken einen Antrag stellt ist raus. Stellt sich nur die Frage, ob es da dann auch eine Sperrfrist gibt :gruebel::gruebel:

    Die Schuldnerberater müssen warten, bis die neuen Vordrucke da sind. Da gibt´s dann erstmal im Juli gar keine Verfahren, oder wie? Okay, kann man in Ruhe Urlaub machen - bis es dann im September endlich richtig losgeht.

  • Die Schuldnerberater müssen warten, bis die neuen Vordrucke da sind. Da gibt´s dann erstmal im Juli gar keine Verfahren, oder wie? Okay, kann man in Ruhe Urlaub machen - bis es dann im September endlich richtig losgeht.

    Nach Absprache mit unserm Gericht nutzen wir die alten Vordrucke und ersetzen lediglich die Seiten mit wesentlichen Änderungen durch die Entwürfe.

    Im Übrigen weiß ich von KollegInnen anderer Beratungsstellen, dass etliche Anträge auf Wartehalde liegen, wo SchuldnerInnen das neue Recht abwarten möchten. Ggf. wird es ab Ende Juli einen Ausschlag bei den Eröffnungen nach oben geben. Viel Spaß also all denjenigen, die da aus dem Urlaub schon wieder da sind... :teufel:

  • Aha und den SchuldnerINNen ist auch klar, dass ihnen das Warten nix nützt, wenn sie nicht noch irgendwo was auf der hohen Kante liegen haben? Warum warten die denn? Worauf? :gruebel:

  • Im Übrigen weiß ich von KollegInnen anderer Beratungsstellen, dass etliche Anträge auf Wartehalde liegen, wo SchuldnerInnen das neue Recht abwarten möchten. Ggf. wird es ab Ende Juli einen Ausschlag bei den Eröffnungen nach oben geben.


    Das wundert mich jetzt auch. Für einige mag das neue Recht ja interessanter sein, aber etliche ... (?)

  • Aha und den SchuldnerINNen ist auch klar, dass ihnen das Warten nix nützt, wenn sie nicht noch irgendwo was auf der hohen Kante liegen haben? Warum warten die denn? Worauf? :gruebel:

    Darauf, in den Genuss des § 300 I Nr. 2 InsO zu gelangen, flink die 35% Befriedigungsquote zu besorgen und sich nach drei Jahren in die RSB verabschieden. Die haben nämlich nachgerechnet und festgestellt, dass es auf dem Sparbuch nullkommanix an Zinsen gibt und das Geld, auch zum Schutze vor der Inflation, in eine Gläubigerbefriedigung gut investiert ist.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Aha und den SchuldnerINNen ist auch klar, dass ihnen das Warten nix nützt, wenn sie nicht noch irgendwo was auf der hohen Kante liegen haben? Warum warten die denn? Worauf? :gruebel:

    Darauf, in den Genuss des § 300 I Nr. 2 InsO zu gelangen, flink die 35% Befriedigungsquote zu besorgen und sich nach drei Jahren in die RSB verabschieden. Die haben nämlich nachgerechnet und festgestellt, dass es auf dem Sparbuch nullkommanix an Zinsen gibt und das Geld, auch zum Schutze vor der Inflation, in eine Gläubigerbefriedigung gut investiert ist.

    Wat ein Optimist. :wechlach:


    Ich fürchte, die Schuldnerberatung geht da maximal in die Richtung der 5-Jahres-Frist. Wo doch die armen Schuldner alle so von ihren Gläubigern geschröpft werden.

  • Im Übrigen weiß ich von KollegInnen anderer Beratungsstellen, dass etliche Anträge auf Wartehalde liegen, wo SchuldnerInnen das neue Recht abwarten möchten. Ggf. wird es ab Ende Juli einen Ausschlag bei den Eröffnungen nach oben geben.


    Das wundert mich jetzt auch. Für einige mag das neue Recht ja interessanter sein, aber etliche ... (?)

    Es ist insbesondere die mögliche Verfahrensverkürzung auf 5 Jahre, da tatsächlich die Aussicht bzw. der Ehrgeiz besteht, die Verfahrenskosten in der Zeit zahlen zu können. Da hat sich gerade in den letzten paar Monaten bei einigen Schuldnern der Wunsch nach Abwarten auf das neue Recht ergeben.

    Die Verkürzung auf 3 Jahre mit 35%-Quote spielt kaum eine Rolle. Ich habe einen einzigen Fall, wo dies von Interesse ist (Geldgeber aus der Familie). Aber vermutlich ist der Traum vom Lottogewinn, dem reichen Märchenprinzen etc. doch unterschwellig bei einigen vorhanden.

  • Es ist insbesondere die mögliche Verfahrensverkürzung auf 5 Jahre, da tatsächlich die Aussicht bzw. der Ehrgeiz besteht, die Verfahrenskosten in der Zeit zahlen zu können. Da hat sich gerade in den letzten paar Monaten bei einigen Schuldnern der Wunsch nach Abwarten auf das neue Recht ergeben.

    Hätte ich gar nicht erwartet. Letztlich kommt´s ja den meisten dann auf das eine Jahr auch nicht mehr an. Und wenn grundsätzlich Aussicht besteht, dass die Kosten irgendwann gar nicht mehr bezahlt werden müssen, hätte ich doch eher angenommen, dass es den meisten Schuldnern dann conchita ist. Grade bei Dauer-ALG-II-lern wäre das doch ein ungewöhnlicher Ansatz.

  • Es ist insbesondere die mögliche Verfahrensverkürzung auf 5 Jahre, da tatsächlich die Aussicht bzw. der Ehrgeiz besteht, die Verfahrenskosten in der Zeit zahlen zu können. Da hat sich gerade in den letzten paar Monaten bei einigen Schuldnern der Wunsch nach Abwarten auf das neue Recht ergeben.

    Hätte ich gar nicht erwartet. Letztlich kommt´s ja den meisten dann auf das eine Jahr auch nicht mehr an. Und wenn grundsätzlich Aussicht besteht, dass die Kosten irgendwann gar nicht mehr bezahlt werden müssen, hätte ich doch eher angenommen, dass es den meisten Schuldnern dann conchita ist. Grade bei Dauer-ALG-II-lern wäre das doch ein ungewöhnlicher Ansatz.

    Reden mal lieber davon, dass man sich diese Option offenhalten will. Ob dies dann tatsächlich so eintritt, wird man abwarten müssen. Überschlägig gehe ich einmal von ca. 30% aus, die das Ziel des § 300 I Nr. 3 InsO n.F. erreichen können bzw. könnten. Ob dieses eine Jahr die hiermit verbundenen "Gefahren" kompensiert, wollen wir mal dahin stehen lassen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Es ist insbesondere die mögliche Verfahrensverkürzung auf 5 Jahre, da tatsächlich die Aussicht bzw. der Ehrgeiz besteht, die Verfahrenskosten in der Zeit zahlen zu können. Da hat sich gerade in den letzten paar Monaten bei einigen Schuldnern der Wunsch nach Abwarten auf das neue Recht ergeben.

    Hätte ich gar nicht erwartet. Letztlich kommt´s ja den meisten dann auf das eine Jahr auch nicht mehr an. Und wenn grundsätzlich Aussicht besteht, dass die Kosten irgendwann gar nicht mehr bezahlt werden müssen, hätte ich doch eher angenommen, dass es den meisten Schuldnern dann conchita ist. Grade bei Dauer-ALG-II-lern wäre das doch ein ungewöhnlicher Ansatz.

    Reden mal lieber davon, dass man sich diese Option offenhalten will. Ob dies dann tatsächlich so eintritt, wird man abwarten müssen. Überschlägig gehe ich einmal von ca. 30% aus, die das Ziel des § 300 I Nr. 3 InsO n.F. erreichen können bzw. könnten. Ob dieses eine Jahr die hiermit verbundenen "Gefahren" kompensiert, wollen wir mal dahin stehen lassen.

    Lustig wird´s dann, wenn die Schuldner enthusiastisch monatliche Raten zahlen und diese Raten dann einstellen. weil es doch mühselig wird.

  • Es ist insbesondere die mögliche Verfahrensverkürzung auf 5 Jahre, da tatsächlich die Aussicht bzw. der Ehrgeiz besteht, die Verfahrenskosten in der Zeit zahlen zu können. Da hat sich gerade in den letzten paar Monaten bei einigen Schuldnern der Wunsch nach Abwarten auf das neue Recht ergeben.

    Hätte ich gar nicht erwartet. Letztlich kommt´s ja den meisten dann auf das eine Jahr auch nicht mehr an. Und wenn grundsätzlich Aussicht besteht, dass die Kosten irgendwann gar nicht mehr bezahlt werden müssen, hätte ich doch eher angenommen, dass es den meisten Schuldnern dann conchita ist. Grade bei Dauer-ALG-II-lern wäre das doch ein ungewöhnlicher Ansatz.

    Reden mal lieber davon, dass man sich diese Option offenhalten will. Ob dies dann tatsächlich so eintritt, wird man abwarten müssen. Überschlägig gehe ich einmal von ca. 30% aus, die das Ziel des § 300 I Nr. 3 InsO n.F. erreichen können bzw. könnten. Ob dieses eine Jahr die hiermit verbundenen "Gefahren" kompensiert, wollen wir mal dahin stehen lassen.

    Lustig wird´s dann, wenn die Schuldner enthusiastisch monatliche Raten zahlen und diese Raten dann einstellen. weil es doch mühselig wird.

    Aber das ist dann auch wieder nicht unser Problem... oder doch??:gruebel:

  • mmmh, ihr redet noch von Entwürfen und so ? Dat Dingens is doch durch, letzten Freitag, BGBL in Kürze und, also wir haben hier auch schon die neuen Antragsformulare (in Papierform) und ab Montag, 23.06. is dann auch die Software umgestellt.

    Also wer will kann am 01.07. seinen Antrag einreichen....

    ....allzu viele haben bei uns hier aber auch nicht gewartet. Allenfalls die, die ohnehin Mitte / Ende Juni ihren Antrag gestellt hätten, haben dann noch die 2 Wochen gewartet und da wird dann den Juli über schon ein größerer Schwung Anträge ans Gericht gehen.

    Die 35%er werden aber sicher die absolute Ausnahme sein.

    Gruß und viel Spaß beim Kosten und Quoten berechnen,

    Dirk

  • mmmh, ihr redet noch von Entwürfen und so ? Dat Dingens is doch durch, letzten Freitag, BGBL in Kürze und, also wir haben hier auch schon die neuen Antragsformulare (in Papierform) und ab Montag, 23.06. is dann auch die Software umgestellt.

    Die Vordrucksdinger sind doch noch gar nicht verkündet, nur beschlossen, oder? Aber egal. Wird schon. :)

  • Ich finde es nervig, für ein Konto, auf dem irgendwann mal 30 € eingegangen sind, 6 Jahre lang Kontoauszüge abzuheften :strecker

    Das ist doch täglich Brot in vielen IK- und auch oft in kleinen IN-Verfahren. :(

  • Bei den neuen Vordrucken ist kein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten dabei. Verbleibt es hier bei den alten Vordrucken oder gibt es hier auch was neues?

    Das ist bei uns hier schon immer ein gesondertes Formular gewesen und sieht in den Akten auch durchaus unterschiedlich aus. Gehört das überhaupt zu diesen Vordrucken? Es sieht aus, als gehörte das noch nie zum Vordrucksatz. :gruebel:

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