Ich habe einen Ausschließungsbeschluss bzgl. eines Grundpfandrechtsbriefes erlassen. Vor Rechtskraft tauchte der Brief jetzt wieder auf. Der Antrag wurde zurückgenommen.
eicht es, den Beschluss von der Gerichtstafel zu entfernen oder muss ich den Beschluss aufheben? Muss dieser Beschluss auch veröffentlicht bzw. öffentlich zugestellt werden?
Brief nach Ausschließungsbeschluss aufgetaucht
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