Versetzung Hauptpersonalrat Unterstüzungsgesuch

  • erl

    2 Mal editiert, zuletzt von CK (23. Mai 2016 um 13:08) aus folgendem Grund: Ich werfe noch ein "t" in die Überschrift... ;-)

  • Ein Unterstützungsgesuch kenne ich ebenso wenig wie den Dienstweg zum Hauptpersonalrat. Du kannst Dich aber sehr wohl direkt an den Hauptpersonalrat wenden und um Unterstützung bitten. Wenn Du dabei nicht den örtlichen und den Bezirkspersonalrat verärgern willst, dann lass das über beide laufen (ist so was ähnliches wie der Dienstweg). Einen offiziellen Dienstweg über die Gerichtsleitung brauchst und solltest Du auf keinen Fall einhalten, das geht die Verwaltung nichts an.

  • Bei uns sitzt der BPR beim OLG und der HPR beim JM. Wenn Du das einfach an den Vorsitzenden der Personalvertretung adressierst, sollte es grundsätzlich ankommen.
    In der Regel (je nach Landesgesetz) wird die Personalvertretung im Falle einer Versetzung angehört.

    Aber warum Dich die Personalvertretung im Vorfeld unterstützen soll bzw. kann, ist mir noch nicht so ganz klar. Eine Versetzung an eine andere Behörde ist in der Regel nur möglich, wenn dort Bedarf an Arbeitskräften ist. Bei uns gibt es wohl Listen mit den Versetzungswünschen und ein paar mal im Jahr dreht sich das Personalkarusell (besonders wenn die Anwärter fertig werden). Über eine Versetzung entscheidet die personalführende Stelle (bei uns das OLG). Im Zweifel hat da das AG bzw. LG kaum etwas zu sagen.
    Und als Landesbeamter muss man manchmal in den sauren Apfel beißen.

    Gruß Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Gleichwohl schadet es nicht, wenn die Personalvertretung, die mitbestimmen muß, von anderen Versetzungswünschen Kenntnis hat. Leider tauchen nicht immer alle Wünsche in den Vorlagen auf und es soll schon Fälle gegeben haben, in denen bei einer Erörterung eine andere Lösung gefunden wurde. Klappt aber nur, wenn sich ohnehin ein Personalkarussell dreht...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • ...
    Und nochmal eine Frage zum Verständnis... Warum geht das die Verwaltung nichts an? Die Präsidenten vom OLG, LG und der Direktor vom AG entscheiden doch letztlich zusammen über meine Versetzung und wenn ich den PR/HPR um Unterstützung bitte, müssen doch alle irgendwie "zusammen arbeiten". Sprich, die Verwaltung weiß doch früher oder später sowieso Bescheid, dass ich beim PR um Unterstützung gebeten habe?!


    Wenn Du Dich "vertrauensvoll" mit einem Problem an die Personalvertretung wendest, dann ist das Vertrauen schon mal gestört, wenn die Post über Dritte läuft. Deshalb würde ich das nicht machen.
    Im Übrigen macht es schon Sinn, die Personalvertretung im Vorfeld um Unterstützung zu bitten. Oft wird der Personalrat nur im Rahmen der förmlichen Beteiligung einbezogen. Dazu erhält er die für die Entscheidung notwendigen Infos. Da kann es schon mal vorkommen, dass Hintergrundinformationen auf der Strecke bleiben. Zumal der Personalrat erst über beabsichtigte Maßnahmen informiert und um Zustimmung gebeten wird. Wenn die Verwaltung aber (aus welchen Gründen auch immer) Deine Versetzung gar nicht beabsichtigt, dann wird der Personalrat auch nicht informiert. Für die Ablehnung eines Versetzungsantrages braucht die Verwaltung den Personalrat regelmäßig nicht beteiligen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!