Folgender Fall:
Erblasser ist Staatsbürger Österreichs und hat ein Sparbuch bei der Sparkasse im hiesigen AG-Bezirk. Nachlasspflegschaft war zuvor zur Sicherung des Nachlasses im Inland eingerichtet.
Der nach österr. Recht eingesetzte Verlassenschaftskurator, der nunmehr im Besitz des Sparbuches ist, beantragt hier die Genehmigung zur Auflösung des Sparbuches, weil die Bank es ihm so mitgeteilt hat.
Dass ich die ich zuständig bin, liegt auf der Hand, allerdings fehlt mir irgendwie der Begründungsfaden....