Hallo ihr Lieben
Zur Zeit beschäftige ich mich ein wenig damit, von der StA zum Sozialgericht bzw. Arbeitsgericht zu wechseln. Da das Internet allerdings eher wenig zu dem Tätigkeitsbereich des Rechtspflegers beim Sozialgericht bzw. Arbeitsgericht hergibt, würde ich diese Frage gerne an euch stellen.
Ich habe nun schon viel darüber gehört, dass man als Rechtspfleger beim Sozialgericht ausschließlich Kostenfestsetzung macht. Ist das so richtig oder gibt es noch andere Tätigkeitsbereiche?
Über einige Infos zur Tätigkeit des Rechtspflegers beim Sozial- und Arebitsgericht würde ich mich sehr freuen..
Vielen Dank im Voraus!:D