Verpfändung eines Erbanteils aus Sicht des Nachlassgerichts

  • Eine im Grundbuch eingetragene Miterbin hat Ihren Erbabteil verpfändet. Die Verpfändung wird zur Eintragung in das entsprechende Grundbuch bewilligt und beantragt. Ich werde die Verpfändung in Abt. II eintragen. Aus Sicht des Grundbuchamts ergeben sich keine Besonderheiten.

    Da ich auch als zuständiges Nachlassgericht betroffen bin, würde ich die Verpfändung des Erbanteils in einem förmlichen Beschluss entgegennehmen.

    1) Muss in den Beschluss ausser der Entgegennahme sonst noch etwas rein?

    2) Erhalten die Erben eine Abschrift des Beschlusses?

  • Was´n für´n Beschluss? Warum? Und die übrigen Erben erhalten vom Grundbuchamt eine Eintragungsnachricht, das langt doch.

  • Vorliegend hat der beurkundende Notar eine Ausfertigung des Verpfändungsvertrags dem Grundbuchamt und eine dem Nachlassgericht vorgelegt.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass vom Nachlassgericht nichts zu veranlassen ist. In dem mitgeteilten Link ist andererseits auch von der Erhebung von Kosten die Rede. Ist das nicht ein Widerspruch?

    Vielleicht kann mir jemand sagen, was er in solchen Fällen macht.:gruebel:

  • Zu der Kostenfrage: 12410 KV (für Erbschaftskauf).
    Ich nehme die Erklärung entgegen, bestätige dem Einreicher maximal noch den Erhalt und erhebe Kosten (beim Kauf). Sonst nichts.

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