Titelumschreibung oder Rubrumsberichtigung?

  • Hallo,

    ich habe folgenden Sachverhalt:

    Es wurde bei mir ein Antrag auf Titelumschreibung auf den Insolvenzverwalter der Klägerin gemäß § 727 ZPO gestellt. Die Insolvenz wurde jedoch bereits vor dem Versäumnisurteil eröffnet. M. E. käme damit nur eine Rubrumsberichtigung in Betracht. Der Richter vertritt nunmehr die Meinung, dass es für die Titelumschreibung bereits ausreicht, wenn die Rechtsnachfolge nach Rechtshängigkeit eingetreten ist (Vgl. Stöber in Zöller, § 727 RdNr. 19).

    In der Zwischenzeit hat der Insolvenzverwalter das Verfahren aufgenommen und seinen Antrag in eine Rubrumsberichtigung abgeändert. Die Akte wurde sodann wieder an den Richter gegeben. Dieser monierte den Antrag und teilte mit, dass es sich hier nicht um eine offensichtliche Unrichtigkeit handele und eine Berichtigung daher nicht in Betracht kommt. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens war hier nicht bekannt. Er geht weiter von einer Titelumschreibung aus.

    Nun meine Frage: Kommt hier wirklich nur eine Titelumschreibung in Betracht, für welche ich zuständig bin? Ist die Unkenntnis des Gerichts für die Verneinung der Berichtigung ausreichend?:gruebel:

  • Was würde dein Richter denn machen, wenn in der Klage der Name falsch angegeben worden wäre, zB Maier statt Müller?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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