Hallo. Der Anwalt reicht Klage und Antrag auf einstweilige mit gleichem Inhalt ein. Einstweilige wird erlassen. Gebühren (300 € VG) werden festgesetzt.
Nach entsprechendem Hinweis des Gerichtes erkennt die Beklagte im Hauptsacheverfahren die Forderung an. Der KLV möchte nun hier erneut 300 € VG und 280 € TG.
Haltet ihr das für angemessen?