Hallo zusammen,
ich befinde mich in einer Grundbuchsachen und habe folgen Konstellation vorliegen, bei der ich eure Hilfe benötige:
Ehefrau verstirbt 2004, Ehemann (=jetziger Erblasser) verstirbt 2014, Kinder A (=gemeinsames Kind), Kinder B, C und D (B,C,D = nur Kinder der Ehefrau)
Ehefrau und Ehemann haben ein gemeinsames privatschriftliches Testament verfasst. Dabei haben sie sich zu gegenseitigen Alleinerben eingesetzt. Alle Kinder A,B,C und D werden als Schlusserben eingesetzt. Es folgen eine Pflichtteilsstrafklausel und Vorschläge zur Aufteilung des Vermögens.Ferner folgt der folgende Passus: "Der überlebende Ehegatte wird ausdrücklich ermächtigt, dass Vermögen unter den gemeinsamen Kindern notfalls auch anders zu verteilen (gemeinsame Kinder= alle 4 aufgeführten Kinder)"
Der Ehemann hat nun nach dem Tod der Ehefrau ein neues notarielles Einzeltestament errichtet. In diesem Testament nimmt er Bezug auf den obigen Passus und setzt nur noch Kinder A,B und C als Erben ein (Begründung: sein einziges Kind soll mehr erhalten). Es folgen Vermächtnisse, u.a. auch für D.
Konnte der Ehemann die Erbeinsetzung derart abändern? Meiner Meinung nach war es der Ehefrau doch wichtig, dass alle ihre Kinder Erbe sein sollen....