Hallo,
folgender Fall:
Die Mutter ist Mitglied einer Erbengemeinschaft (bestehend aus ihr und ihrem Sohn), gleichzeitig ist sie vom Erblasser als Testamentsvollstreckerin eingesetzt.
Jetzt verkauft die "Erbengemeinschaft" eine Eigentumswohnung an Dritte. Sie handelt also als Testamentsvollstreckerin, als gesetzliche Vertreterin und als Mitglied der Erbengemeinschaft.
Ich brauche hier eine familiengerichtliche Genehmigung, aber mit meiner Kollegin bin nicht ganz einig, ob eine Ergänzungspflegschaft angeordnet werden muss.
Ohne TV würden beide eine Parallelerklärung abgeben und könnten ohne Pflegschaft handeln. (richtig?)
Wir sind uns einig, dass hier die Testamentsvollstreckerin für die Erbengeneinschaft handelt. Da sie gleichzeitig gesetzliche Vertreterin ist, muss ich m.E. für die Überwachung Sohn Mutter eine Ergänzungspflegschaft anordnen.
Ich möchte diese Pflegschaft anordnen und den Vertrag familiengerichtlich genehmigen.
Die andere Meinung ist, dass man Spielraum hat und dies unter der Vermögenssorge laufen lassen könnte. Man darf den Eltern nicht immer Böses unterstellen.