Testamentsauslegung - wer erbt?

  • Hallo in die Runde,
    meine Kollegin hat ein schwieriges Testament, wir sind unschlüssig über die Auslegung und deshalb hier auf Meinungsforschung!
    Die Verstorbene schreibt, 15.000 DM soll meine angeheiratete Tochter bekommen, 5.000 DM meine Enkelin (ebenfalls angeheiratet) und 15.000 DM mein Mann, den Rest ein Tierheim und ein Tiergarten in zwei Teilen.
    Mann ist vorverstorben, es sind 28.000 € da.
    Wer erbt?
    Danke für eure Vorschläge!
    AKon

    Einmal editiert, zuletzt von Akon (18. Juni 2014 um 12:12)

  • Ist natürlich erst mal schlecht , dass Demark zugewendet ist und Euronen auf dem Konto sind.:confused:

    Im Zweifel wird man die Zuwendungen nicht einfach auf Euronen umrechnen können.:gruebel:
    Wobei die Betonung in dem Vorsatz auf dem Wort "einfach" liegt.

  • Erst mal versuchen zu ermitteln, was sie bei Testamentserrichtung insgesamt hatte.

    Übrigens, ich habe gerade ein ähnliches Testament. Da wurden kleinere Beträge (bis 40.000€) an Verwandte verteilt und der Rest sollte an die Pflegerin gehen. Der Rest waren, wie sich zu meiner Überraschung herausstellte, 250.000€! Dann war auch die Auslegung klar.

  • Die Formulierung "angeheiratete Tochter" lautet wohl "Schwiegertochter" oder? Aber eine "angeheiratete Enkelin" gibt es doch gar nicht oder?:gruebel:

  • Was meinst Du mit "angheiratet"? Die Schwiegertochter oder die Tochter des vorverstorbenen Ehemannes?

    Die Umrechnerei DM - Euro ist simpel und durch EU-Recht vorgesehen (Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates
    vom 17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro).

    Ansonsten kann die Frage doch nur sein, ob hier Vermächtnisse angeordnet sind (mit der Folge, dass gesetzliche Erbfolge eingetreten ist) oder ob einzelne (oder alle) genannten Personen Erben sind.

    Gibt es einen Ersatzbegünstigten für den Ehemann? Gibt es keine überlebenden Abkömmlinge (also "angeheiratete" Enkelin = verwandt nur mit dem Ehemann)? Wenn beides mit "nein" zu beantworten wäre, wäre meine Auslegung die, dass Tierheim und Tiergarten zu je 1/2 erben und mit Vermächtnissen beschwert sind.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Da hast Du mich falsch verstanden.
    Ich meinte nicht umrechnen , sondern Beträge in DM durch EUR ersetzen.:oops:


    Auch das ist der genannten Verordnung ausdrücklich so vorgesehen. Sonst hätten ja Millionen von Verträgen (und Testamenten) jeweils ausdrücklich angepaßt werden, und so doof ist nicht mal die EU.

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  • Ja mit dem Umrechnen, das sehe ich jetzt nicht als Problem.
    Die Tochter und Enkelin sind nur mit dem Ehemann blutsverwandt. Einen "Ersatz" für den Ehemann gibt es nicht und Tierheim und Tiergarten sind halt nicht näher bezeichnet!
    Das Testament ist von 1993 und kein Mensch weiß, was sie damals hatte. Das Verhältnis zur Tochter ist wohl nicht das allerbeste gewesen.
    Über gesetzliche Erbfolge haben wir auch schon nachgedacht, allerdings sind bisher keine gesetzlichen Erben bekannt und nach dem Wortlaut würden die ja auch nichts bekommen, denn es ist alles verteilt!(Den Rest das Tierheim...)
    Die 15.000 für den Ehemann würden als Vermächtnis ja wegfallen, da er vorverstorben ist!
    Dann würden wir jetzt (womöglich aufwendig) einen gesetzlichen Erben suchen, der dann nichts bekommt! :confused: Wer würde das wohl annehmen?

  • @ tom :
    Oha !
    Da wär mir für Testamente was entgangen.......
    Na dann mal gut , dass ich erst ab 2018 für Nachlasssachen hier im Hause zuständig bin.;)

  • Sind Tierheim und Tiergarten in concreto benannt?

    - Soeben bereits beantwortet: Sie sind nicht ausreichend bestimmt!

    Denn wenn - so der Sachverhalt - "die Verstorbene schreibt", dass "den Rest ein Tierheim und ein Tiergarten in zwei Teilen" bekommen, so ist dies eine unbestimmte und damit unwirksame Zuwendung.

    In diesem Fall dürfte die Auslegung naheliegen, dass die Stieftochter 3/4 und der Stiefenkel 1/4 erben (15.000 zu 5.000).

  • @ tom :
    Oha !
    Da wär mir für Testamente was entgangen.......
    Na dann mal gut , dass ich erst ab 2018 für Nachlasssachen hier im Hause zuständig bin.;)

    Artikel1:
    "Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

    • "Rechtsinstrumente" Rechtsvorschriften,Verwaltungsakte, gerichtliche Entscheidungen, Verträge, einseitige Rechtsgeschäfte, Zahlungsmittel (außer Banknoten und Münzen) sowie sonstige Instrumente mit Rechtswirkung;


    (...)"

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  • Denn wenn - so der Sachverhalt - "die Verstorbene schreibt", dass "den Rest ein Tierheim und ein Tiergarten in zwei Teilen" bekommen, so ist dies eine unbestimmte und damit unwirksame Zuwendung.

    In diesem Fall dürfte die Auslegung naheliegen, dass die Stieftochter 3/4 und der Stiefenkel 1/4 erben (15.000 zu 5.000).

    Okay...das ist mir jetzt nicht auf den erst Blick naheliegend, da ja "der Rest" (28.000€-rund 7.500€-rund 2.500 € - und jetz nicht um die exakte Umrechnung streiten, die mach ich natürlich noch!) deutlich mehr ist als die offensichtlichen Vermächtnisse an Tochter und Enkel des Mannes!

  • Da hast Du mich falsch verstanden.
    Ich meinte nicht umrechnen , sondern Beträge in DM durch EUR ersetzen.:oops:


    Ich kann dir auch nicht folgen.

    Es geht doch gar nicht anders, (spätestens bei der Auszahlung der Vermächtnisse) als die damals angeordneten DM-Beträge in Euro umzurechnen.


    Für die Auslegung im konkreten Fall wäre natürlich nicht uninteressant, wieviel Vermögen bei Testamentserrichtung vorhanden war.

  • Denn wenn - so der Sachverhalt - "die Verstorbene schreibt", dass "den Rest ein Tierheim und ein Tiergarten in zwei Teilen" bekommen, so ist dies eine unbestimmte und damit unwirksame Zuwendung.

    In diesem Fall dürfte die Auslegung naheliegen, dass die Stieftochter 3/4 und der Stiefenkel 1/4 erben (15.000 zu 5.000).

    Okay...das ist mir jetzt nicht auf den erst Blick naheliegend, da ja "der Rest" (28.000€-rund 7.500€-rund 2.500 € - und jetz nicht um die exakte Umrechnung streiten, die mach ich natürlich noch!) deutlich mehr ist als die offensichtlichen Vermächtnisse an Tochter und Enkel des Mannes!


    Es kann eben sein, dass die Erblasserin bei Testamentserrichtung wesentlich weniger Vermögen als beim Tod besaß und neben den im Testament genannten Beträgen damals tatsächlich nur noch ein Rest vorhanden war.

  • Es geht doch gar nicht anders, (spätestens bei der Auszahlung der Vermächtnisse) als die damals angeordneten DM-Beträge in Euro umzurechnen.

    So kanns gehen , wenn man dem TO Probleme bereitet, die er gar nicht hatte.:)


    Ich hab die DM-Zuwendungen in Zeiten des EUR einfach nicht verstanden.

  • Okay, dann sind wir uns ja jetzt schon mal über die Umrechnung einig...bliebe noch die Testamentsauslegung!

    Ist da die 3/4-1/4-Lösung für euch auch naheliegend oder gibt es noch andere Vorschläge?

  • Es geht doch gar nicht anders, (spätestens bei der Auszahlung der Vermächtnisse) als die damals angeordneten DM-Beträge in Euro umzurechnen.

    So kanns gehen , wenn man dem TO Probleme bereitet, die er gar nicht hatte.:)


    Ich hab die DM-Zuwendungen in Zeiten des EUR einfach nicht verstanden.

    Das Testament stammt aus DM-Zeiten (1993).

    Nochmals zur Auslegung:

    Die Erblasserin hat über ihr gesamtes Vermögen verfügt, wobei die Zuwendung des "Restes" an Tierheim und Tiergarten unwirksam ist. Der Wille, über das gesamte Vermögen zu verfügen, bleibt aber beachtlich und hiernach sollte jedenfalls kein im Testament nicht erwähnter Dritter bedacht sein. Damit bleiben nur Stieftochter und Stiefenkel übrig und deren Zuwendungen stehen untereinander im Verhältnis 3 zu 1.

  • Palandt sieht aber zBSp. eine Einsetzung des "Tierschutzes" noch als auslegungsfähig und nicht unwirksam an. Ist da nicht Tierhiem und Tiergarten noch konkreter?

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