hallo
Angemeldet wurde eine GmbH. Habe einen § der Satzung beanstandet.... sollte durch Satzungsänderung behoben werden.
Nun hat der Notar eine Gesellschafterversammlung abgehalten...Siegel, Unterschrift sind da.
In der Ursprungsanmeldung ist auch diese normale Vollmacht..vonwegen Ergänzung der Anmeldung drin..
Meine Frage: kann der Notar die Versammlung aufgrund dieser Vollmacht abhalten?
oder muss die Satzungsänderung vor Ersteintragung durch Beschluss sämtlicher Gesellschafter erfolgen? Und dann vom Notar eingereicht/angemeldet werden?