Hallo miteinander,
ich habe ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament im Original vorliegen, welches jedoch am oberen Rand den Vermerk "Kopie" trägt. Auf Grundlage des Testaments wurde bereits ein Erbscheinsantrag gestellt und der gesetzliche Erbe wird vermutlich keine Einwände gegen den Antrag erheben.
Inwiefern kann/muss ich prüfen, was der Vermerk zu bedeuten hat? Das Testament wurde erst nach dem Tod des Letztverstorbenen eingereicht, so dass auch kein überlebender Ehegatte vorhanden ist, den ich befragen könnte. Der Antragsteller konnte ebenfalls nicht zur Bedeutung des Vermerks beitragen.