Liebe Kolleginnen & Kollegen,
kurz vor dem Wochenende half mir die Suchfunktion bei folgender Frage nicht weiter:
Kindesvater hat im vereinfachten Unterhaltsverfahren Einwände erhoben (nicht leistungsfähig, Alg II Bescheid liegt vor). Die Einwände wurden fristgerecht bei Gericht eingereicht, sind jedoch nicht zur Akte gelangt, demnach wurde in Unkenntnis der Einwände antragsgemäß festgesetzt.
Wie ist hier weiter vorzugehen? Einfach Aufheben weil Voraussetzungen zum Erlass nicht vorlagen bzw. Verschulden des Gerichts oder auf RM warten?