Amtsarzt /Hausarzt

  • Hallo in die Runde,

    ich habe hier einen (Lebenszeit)beamten, der im letzten halben Jahr nicht arbeiten war. Der Amtsarzt ist mit der Erstellung des Gutachtens über die Dienstfähigkeit beauftragt und hat den Kollegen auch schon untersucht. Aussichten für "dienstfähig" sind wohl nicht so gut. Aber - oh Wunder - der Beamte will unbedingt arbeiten und hat nun, vor Vorlage des Gutachtens - einen Wiedereingliederungsantrag eingereicht. Beginn: nächste Woche. Kann ich das Ding unterschreiben, solange ich noch kein Gutachten habe? Oder muss ich abwarten?

    Danke

  • Ich würde das Gutachten abwarten. Die Wiedereingliederung nach dem "Hamburger Modell" ist für Beamte ohnehin ein Konstrukt, denn § 74 SGB V findet keine unmittelbare Anwendung. Der Beamte gilt im Gegensatz zum Tarifbeschäftigten auch während der Wiedereingliederung als grundsätzlich dienstfähig. Die Vereinbarung zur stufenweisen Wiedereingleiderung dient allenfalls als teilweise Dienstbefreiung. Darauf würde ich mich im beschriebenen Fall jedoch nicht einlassen. Eventuell würde ich den Wiedereingliederungsplan des Hausarztes an den Amtsarzt schicken mit der Bitte, die aufgezeigten Möglichkeiten in das Gutachten einfließen zu lassen.

  • Man sollte da sehr vorsichtig sein. Wenn es nicht klappt und man mit dem selben Krankheitsbild wieder krank ist, kann man schon mal in den Ruhestand geschickt werden. Auf die Aeusserung "und wenn es ihnen wieder besser geht, können sie wieder anfangen zu arbeiten", würde ich gar nichts geben.

  • Ich werde den Schein unterschreiben. Der Amtsarzt hat mir am Telefon zwar seine Überraschung kundgetan, meint aber, wenn der Kollege es versuchen will, sollte man ihn nicht abhalten.

  • soviel zur Wertigkeit eines Amtsarztgutachtens ! Deiner scheint sich und seine Fähigkeiten zu kennen und schmeißt die Flinte sogar schon vorher ins Korn.

  • Das "Gutachten" des Amtsarztes ( Versorgungsamt ) erschöpft sich in - zumindest mir bekannten - Teilen Hessens übrigens in einem mehrseitigen Ankreuz ( multiple choice ) - Bogen ......

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