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Nach § 900 ZPO hätte die Bank das Guthaben am 31.3./01.04. abführen müssen. Der Antrag wurde jedoch erst Mitte Mai gestellt.Wie handhabt ihr diese Fälle? Ich würde gerne den Antrag zurückweisen(auch wenn es hart ist), aber reicht die Begründung, dass das Geld eigentlich weg sein müsste, aus?
Nein. Zu entscheiden ist über die tatsächliche Sachlage und nicht für den Fall, wenn die Bank zutreffend gehandelt hätte.
Ich schließe mich daher Intrepid an.