Hallo zusammen,
ich habe trotz Suche nicht wirklich etwas passendes gefunden.
Also:
eingetragen sind (noch in der damaligen Form seit 1997) drei Gesellschafter in Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Nun bekomme ich eine Grundbuchberichtigungsbewilligung und entsprechenden -antrag der drei Gesellschafter dahingehend, das einer der Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet und sein Anteil den übrigen beiden anwächst.
Soweit so gut, ...alles belegt, ...UB ist auch da, aber kein Wert.
Da die Kaufpreise aus den 90iger-Jahren ja nicht mehr zwingend aktuell sind, habe ich gemäß § 39 Abs. 1 GNotKG den Notar um Mitteilung des aktuellen Verkehrswertes gebeten, um dann unter Berücksichtigung
§ 70 Abs 1 GNotKG meine Kostenrechnung machen zu können.
Jetzt der Knaller! Der Notar teilt mir mit, das sich der Verkehrswert auf xx.000.000,00 EUR beläuft und das nach Angabe der Gesellschaft der ausgeschiedene Gesellschafter mit 0 % an der Gesellschaft beteiligt war.
Ich habe zwar in dem alten Gesellschaftervertrag nichts zur Höhe der Beteiligung der 3 Gesellschafter gefunden, aber irgendwie kommt mir das ganze doch recht spanisch vor.
Denn damit dürfte ich nach § 70 Abs 1 Satz 1 GNotK ja gar keine Gebühren erheben?! Oder stürzt man sich dann auf Satz 2, ermäßigt um 1/3 und wartet auf die Kostenbeschwerde?
Hat jemand eine Idee? Was könnte man sonst noch verlangen? Danke!!!