Titelumschreibung UFB

  • Was meint ihr?

    Antrag durch RA:

    "beantragen wir die Umschreibung des anliegenden Vollstreckungstitels vom...hinsichtlich des zwischenzeitlich volljährigen Kläsers zu 2. Der Nachname des Klägers zu 2) lautet nunmehr....."

    ist eine Titelumschreibung überhaupt erforderlich?
    Damals ist den Klägern eine vollstreckbare Ausf. erteilt worden...
    reichts nun nichht, die Namensänderung einfach nachzuweisen?

  • Wie lautet denn das Rubrum?
    Müsste ja lauten auf "das minderjährige Kind... vertreten durch...". Somit Gläubigeridentität, keine Umschreibung, da keine RNF. Namensänderung kann bei der Vollstreckung durch entsprechende amtliche Bescheinigungen nachgewiesen werden.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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