Hallo
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin dankbar für alle Anregungen.
Folgender Sachverhalt:
Arbeitnehmer verklagt Arbeitgeber, da der Arbeitgeber im Termin nicht erscheint, ergeht im Februar 2013 ein VU, welches laut Zustellungsurkunde wirksam zugestellt wurde. Für uns ist der Fall damit abgeschlossen.
Gestern bekam ich jedoch einen Anruf von dem Beklagten, dieser teilte mit, dass der Gerichtsvollzieher gerade vor seiner Tür stand und aus dem VU vollstrecken wollte. Der Beklagte habe keinerlei Kenntnis von diesem Verfahren, er habe weder Ladung noch das VU erhalten. Zudem kenne er den Arbeitnehmer nicht, dieser habe nie bei ihm gearbeitet. In der Akte befindet sich eine von dem Arbeitnehmer eingereichte Bescheinigung, auf welcher der beklagte Arbeitgeber erkennbar ist. Der "Beklagte" am Telefon berichtet jedoch, dass die Firma noch nie unter der dort angegebenen Anschrift ihren Sitz hatte.
Der "Beklagte" erkundigt sich nun, wie er sich gegen die Vollstreckung wehren kann.
Ist in diesem Fall eine Vollstreckungsabwehrklage gem. §767 ZPO möglich??
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Schenny