Schlussabrechnung des Nachlasspflegers bei Entlastungserklärung entbehrlich?

  • Prüfbericht [Rubrum] wurde die Schlussrechnung des NLP ... für den Zeitraum .... anhand der Akte und der eingereichten Belege überprüft. Die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Abrechnung wurde festgestellt und wird bescheinigt.
    Der Nachlass hatte somit zum Zeitpunkt der Aufhebung einen Bestand in Höhe ... € . .... Rechtspfleger/Rechtspflegerin


    Sorry, aber so einen Prüfvermerk habe ich in meiner gerichtlichen Praxis noch nie gesehen. Bei uns wurde noch nie die sachliche Richtigkeit festgestellt und gerichtlich bescheinigt.

    Und wenn ich strikt nach forumSTAR arbeite, was sicherlich die meisten Entscheider bei den Nachlassgerichten tun, geht der Prüfvermerk -vorgesehen ist er als Schreiben an den Nachlasspfleger analog Form 93- nur an diesen.

    ...


    Das EDV-Programm kann nicht entscheidend sein, zumal nicht jeder ForumStar-Nutzer auf das von dir genannte "Form 93" zugreifen kann.

    Analog bei Betreuern kann aus meiner Sicht durchaus die sachliche Richtigkeit der Schlussrechnungslegung bescheinigt werden. Oder überprüft ihr bei Betreuern auch nur die rechnerische Richtigkeit? :gruebel:

    Ein ähnlicher Prüfvermerk findet sich übrigens hier in Beitrag 9 (von TL): https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?43754-Prüfung-der-Schlussrechnung-des-NL-Pflegers

  • Richtig. Das ist -wie gesagt- ein üblicher Prüfvermerk und der wird allerdings mit der Schluss-RL an die Erben geschickt...sofern der NLP nicht außergerichtlich den Erben Rechnung legt.

    Aber ob das wirklich der Form des 1892 entspricht, ist fraglich. Die Praxis macht es jedoch in der Regel so, wie ich es dargestellt habe.

    Es bleibt festzuhalten, dass alle Gesetzes-Kommentare und auch (zumindest indirekt) die Rechtsprechung davon ausgehen, dass die außergerichtliche Schluss-RL des NLP kein Problem darstellt und das Gericht von der Verpflichtung, die RL zu prüfen befreit ist, wenn ihm die entsprechenden Verzichte der Erben vorgelegt werden. Dieser Verzicht auf Abgabe einer Schluss-RL ggü. dem Gericht kann auch konkludent in der vom Erben ggü. dem NLP erklärten Entlastung enthalten sein.

    Und wie macht der NLP das nun? Er schickt Kopien der letzten Prüfberichte des NLG und daran anknüpfend seine SchlussRL (oft weit weniger denn für die letzten 12 Monate) an die Erben, erstellt einen Teilungsplan und lässt sich von den Erben zugleich „Entlastung“ erklären, als auch das Einverständnis zum Vollzug des Teilungsplans. Saubere und jederzeit völlig klar nachvollziehbare Sache und keinerlei wirklicher Nachteil für die Erben.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Die Schlussrechnung muss sich auf die gesamte Amtszeit beziehen und ist nicht zu verwechseln mit der Rechnungslegung für das letzte (Rumpf-)geschäftsjahr.
    So ein Mischsystem aus Prüfberichten und letzte (Rumpf-)Geschäftsjahrsrechnung ist nicht transparent für den Erben.

    Die Verknüpfung der Erklärung mit Tätigkeiten der Person des NLP außerhalb seiner Amtsführung (Nachlassteilung) ist nicht in Ordnung. Da schiebt man dem Erben erstens die Erklärung getarnt unter und suggeriert möglicherweise, dass die "Entlastungserklärung" irgendwie an die Herausgabe des Nachlasses gekoppelt ist. Da ist der Weg zur strafbaren Nötigung nicht mehr weit.

    Wie gesagt Rechtsprechung gibt es dazu nicht. Aber auch bei den Kommentierungen muss man bei so einem Nieschenrechtsgebiet schon schauen, ob sie von neutralen Autoren oder Interessenvertretern stammen.

    Außerdem braucht sich kein NLG darauf einlassen (unstreitig auch in Kommentarliteratur).
    Und wenn der Erbe sich nicht darauf einlässt, stellen sich die ganzen Fragen nicht.
    Ich würde dem Erben auch immer raten sich dazu auch die gesamte Nachlassakte anzusehen.

    Interessant wäre jetzt auch noch wie das läuft, wenn ein Erbenermittler involviert ist.
    Da könnt TL ja mal als Praktiker berichten.

    Ich vermute mal, dass da der Erbenermittler für die Erben alle Erklärungen zugunsten des NLP abgibt und der Erbe davon nichts mitbekommt. Und wir wissen ja, dass der Erbenermittler hier einen Interessenkonflikt hat, da er auf den NLP auch in Zukunft angewiesen ist.

    6 Mal editiert, zuletzt von Montgelas (1. Januar 2020 um 11:32)

  • Die Schlussrechnung muss sich auf die gesamte Amtszeit beziehen und ist nicht zu verwechseln mit der Rechnungslegung für das letzte (Rumpf-)geschäftsjahr.
    So ein Mischsystem aus Prüfberichten und letzte (Rumpf-)Geschäftsjahrsrechnung ist nicht transparent für den Erben.

    Wo findet sich hierzu die Rechtsgrundlage?

    Das BGB lässt die Bezugnahme auf die bisher vorgelegten Rechnungslegungen ausdrücklich zu.

  • Es gibt keine feste Regel. Mal legt der NLP ggü. dem Gericht Schlussrechnung, mal ggü. den Erben und mal ggü dem Bevollmächtigten der Erben. Evtl. auch dem Erbenermittler.

    Wie gesagt: Wenn der NLP auf die bisherigen jährlichen RL, die ggü. dem Gericht erfolgt sind, Bezug nimmt, ist das ok und zulässig. Zumeist ist die Schlussrechnungslegung darum nur noch für wenige Monate abzugeben.

    @Montgelas: Ich glaube du liegst falsch, wenn du annimmst, dass sozusagen fast immer irgendwelche Unregelmäßigkeiten vorhanden wären, die sozusagen „vertuscht oder unterdrückt“ werden sollen. Wenn du ggf. so arbeitest und das deiner Erfahrung als NLP entspricht....meiner nicht. Wirklich: Du machst dich mit deinen Unterstellungen inzwischen nur noch lächerlich und zeigst deutlich, welches Geistes Kind du bist.

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  • Es gibt keine feste Regel. Mal legt der NLP ggü. dem Gericht Schlussrechnung, mal ggü. den Erben und mal ggü dem Bevollmächtigten der Erben. Evtl. auch dem Erbenermittler.

    Da kommen wir der Praxis jetzt schon viel näher. Das "evtl." kann man streichen.

    Genau das ist das Problem. Die Kombination Nachlasspfleger und Erbenermittler ist dabei die krasseste. Es darf nicht sein, dass das die beiden untereinander ausmachen, obwohl der Erbenermittler einen Interessenkonflikt hat.
    De facto steht der Erbenermittler auf der Seite des Nachlasspflegers - eine unabhängige Prüfung ist nicht mehr gewährleistet.

    Ich sehe keineswegs überall Betrug und Unregelmäßigkeiten. Aber ich bin auch nicht dafür, dass man die im Gestz eingebauten Schutzmechanismen (§ 1892 BGB) umgeht.Ich überbrücke in meinem Haushalt ja auch keine Sicherungen.
    Der erste Schritt ist hier die Prüfung durch das Nachlassgericht auszuschalten und der zweite Schritt, dass auch der Erbe keinerlei Einblick mehr erhält.

    Dass die treibende Kraft dabei der NLP ist, hat ein Geschmäckle, da es ja gerade um die Prüfung seiner Rechnung geht.
    Der zu Überwachende verhindert seine Überwachung.

    @Balzac
    Bezugnahme ist nach § 1890 Satz 2 BGB selbstverständlich zulässig.
    Das will aber TL gar nicht, da er ja gerade einen Verzicht auf Rechnungslegung gegenüber und Prüfung durch das Nachlassgericht vom Erben erreichen will (er will nur teilweise verweisen).
    TL und ich verwenden den Begriff der Schlussrechnung/slegung hier wohl verschieden (in Kommentaren auch nicht einheitlich). Ich meine damit die Rechnungslegung über die gesamte Amtszeit im Sinn der §§ 1890, 1892 BGB und TL wohl nur die noch ausstehende letzte (jährliche) Rechnung nach § 1840 BGB.
    Natürlich ergeben alle (jährlichen) Rechnungen nach § 1840 BGB zusammen im Prinzip die Rechnung im Sinn der §§ 1890, 1892 BGB.

    Einmal editiert, zuletzt von Montgelas (1. Januar 2020 um 17:19)

  • Es wird kein „Schutzmechanismus umgangen“. Derartige „Umgehungen“ finden zuhauf im Justizalltag statt. Empfangsbekenntnisse, Rechtsmittelverzichte, Anerkenntnisse, VoV-Vertretung usw.

    Nochmal: Die außergerichtliche Schlussrechnungslegung ist weder verboten noch verwerflich. Und es dürfte weit häufiger vorkommen, dass NLP eigenständig Erben ermitteln, als du das glaubst. Wo ist eigentlich dein Problem? Was hast du gegen Nachlasspfleger bzw. Erbenermittler? Warum tust du hier so, als würde es da irgendwelche Probleme geben? Zugegeben, Probleme gibt es überall. Aber glaubst du nicht, dass du hier Gespenster siehst? Dich in etwas hineinsteigerst, was seit über 100 Jahren eigentlich kaum Probleme macht? Ich kenne da andere Dinge, die Erben wirklich Probleme bereiten. Aber nicht das, dass der NLP ihnen am Schluss die Schlussrechnung direkt zuschickt.

    Du hast dich da in einen Wahn bringen lassen, der völlig an der Realität und den echten Problemen vorbeigeht. Aber mach ruhig weiter. Deine Maske ist schon lange gefallen.

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  • Wenn ich dann hier höre, dass NLP versuchen die Entlastung/Verzichtserklärung dadurch zu erhalten, dass Sie drohen ansonsten den Nachlass nicht herauszugeben, dann habe ich damit ein Problem. Erben zu nötigen, geht gar nicht.

    Wenn ich hier höre, dass weder das Nachlassgericht prüft noch der Erbe die Rechnungslegung sieht (Konstellation Erbenermittler), dann habe ich damit auch ein Problem. Wo ist denn die Schwelle für den Erbenermittler etwa nur nachzufragen oder etwas zu beanstanden?, wenn er damit gleichzeitig seinen Fallbeschaffer verliert. Wessen Brot ich ess', dessen Lied ich sing' .

    Und das Ganze setzt sich dann bei der Vergütung des NLP zu Lasten der Erben in dergleichen Weise fort.

    Es soll Erbenermittler geben, die sich über Fallprämien von Wettbewerbern für NLP beschweren, aber gleichzeitig außergerichtlich die Vergütung mit dem NLP vereinbaren. Besteht da Im Ergebnis ein Unterschied?

    Wie lösen wir diese Problem?

    Ganz einfach: Das NLG prüft die Rechnungslegung. Das NLG setzt die Vergütung des NLP fest.
    So wie im Gesetz vorgesehen und alles kostenlos!
    Dann entsteht auch kein Geschmäckle.

    5 Mal editiert, zuletzt von Montgelas (1. Januar 2020 um 18:23)

  • Du scheinst Wahnvorstellungen zu haben...jetzt sind wir inzwischen bei der Vergütung, Bestechung, Nötigung usw. angelangt...und das obwohl es dazu ebenso keinerlei Gründe gibt. Vmtl werden in weit über 90 Prozent aller Pflegschaften die Vergütungen vollständig vom NLG festgesetzt. Und übrigens auch beim über den Erbenermittler ermittelten Erben schalten diese Leute nicht komplett ihr Gehirn aus, werden oft einige Erben durch RAs vertreten und muss alles sachlich und rechnerisch ordentlich zugehen. Du scheinst falschen Vorstellungen oder Annahmen zu unterliegen.


    Du hast ganz offensichtlich akute „überall lauern böse Menschen Angst“. Und du magst offensichtlich keine (anderen) Erbenermittler.

    Keine Ahnung was ich dagegen machen kann. Ich werde jetzt wirklich auf solche Unterstellungen und Anfeindungen nicht mehr antworten. Tut mir leid. Vielleicht können sich ja mal noch ein paar andere Foristen und Praktiker zu Wort melden. Ich bin raus.

    Schreib deinem Auftraggeber jedenfalls schöne Grüße von mir! Vielleicht sehen wir uns ja in Berlin. Ich bin ja allen im Forum hier gut bekannt.

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    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

    Einmal editiert, zuletzt von TL (1. Januar 2020 um 20:41)

  • TL
    Bitte niemanden beleidigen. Das ist ein Diskussionsforum, wo man akzeptieren muss, dass es auch andere Meinungen gibt.

    Deine Behauptungen sind falsch:
    Ich habe keinen Auftraggeber - wie kommst Du auf sowas?
    Ich bin auch kein anderer Erbenermittler -so ein Unsinn.

    14 Mal editiert, zuletzt von Montgelas (2. Januar 2020 um 07:43)

  • Dann darf aber auch die Frage gestellt werden, warum ein über eine Dekade schlummernder Thread wieder aufgebauscht wird?
    Nur um sich theoretisch über mögliche, eventuelle, vielleicht vorliegende, im Entferntesten an StGB-Sachverhalte erinnernde oder einfach nur denkbare Theoriefälle auszutauschen?

    Macht das bitte im Elfenbeinturm oder im Kaisers Bart. Aber nicht allg. und ausufernd anhand sich ständig ändernder Fallkonstellationen. Das ist ermüdend und 5x mehr verwirrend als hilfreich.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Die Neubelebung des Threads stammt nicht von mir - siehe # 13. Aber wenn er neubelebt wird, kann man natürlich mitdiskutieren. Es sollen ja gerade keine neue Threads zu bereits vorhandenen Themen aufgemacht werden.

    Bei der Diskussion zwischen TL und mir ging es nicht um Theoriefälle, sondern im Hintergrund sind schon mehrere konkrete Fälle. Sobald diese abgeschlossen sind und soweit rechtlich zulässig , werde ich die dann auch anonymisiert veröffentlichen. Bei Gerichtsentscheidungen ist das unproblematisch, bei anderen Dokumenten muss ich schauen wieweit das geht, da ich nicht glaube, dass die Betroffenen NLPs und Erbenermittler zustimmen.

    Wenn das zu ausufernd war, sage ich sorry.

    Was aber trotzdem nicht geht, sind die persönlichen Beleidigungen ("Wahnvorstellungen" etc.) und die persönlichen falschen Unterstellungen ("Auftraggeber" u.ä.) von TL.
    Nebenbei bemerkt wird man hingegen bei TL von einem Auftraggeber sprechen können, da er seine Threads als "Chef-Lobbyist" eines Erbenermittlers verfasst und uns hier ab und zu was vom Pferd erzählt, wenn das seinem Lobbyismus dient.

    7 Mal editiert, zuletzt von Montgelas (5. Januar 2020 um 10:25)

  • Jeder, der die Beiträge von TL - wie ich bereits seit Jahren - verfolgt, kann bestätigen, dass er keinesfalls stets "in dubio pro Pfleger" argumentiert. Ich halte dies schlichtweg für eine bösartige Unterstellung. Außerdem hat TL nie einen Hehl daraus gemacht, welchen "Job" er hat, so dass sich jeder seine Beiträge auch in Kenntnis dieser Dinge zu Gemüte und sie ggf. zutreffend einordnen kann. Demgegenüber gibt es aber auch welche, die ihre Karten nicht auf den Tisch legen und aus der Anonymität heraus gegen andere polemisieren, die mit dem "Kartenlegen" kein Problem haben. Es kann jeder selbst entscheiden, was von beidem ihm lieber ist.

    Wie viele wissen dürften, bin ich auch als Referent bei den Deutschen Nachlasspflegschaftstagen tätig. Gleichwohl würde ich nie auf die Idee verfallen, TL bei irgendwelchen Dingen recht geben zu wollen, nur weil sein "Dienstherr" der Veranstalter der besagten Tagungen und er mit der Organisation und Durchführung dieser Tagungen betraut ist. Mögliche Weiterentwicklungen leben vom kontroversen Diskurs und wer wo was tut oder von wem bezahlt wird, ist völlig gleichgültig, sofern man um diese Dinge weiß.

    Ich habe in meiner Laufbahn schon so viele im Erbrecht völlig ahnungslose Anwälte erlebt, dass ich aufgehört habe, sie zu zählen. Sie springen oft nur auf einen Zug auf, den jemand anderer zum Laufen gebracht hat und behaupten dann im nachhinein, sie hätten selbst die Eisenbahn erfunden. Man muss sich immer vor Augen halten, dass nur jemand mit gut Glück zwei Examen bestehen muss, um anschließend auf die rechtssuchende Menschheit losgelassen zu werden. Das ist bei Rechtspflegern - nach einem Examen - zwar auch nicht anders und auch insoweit gibt es genügend Negativbeispiele, angesichts derer man sich fragt, ob die Leute nicht besser einen anderen Beruf gewählt hätten. Aber die Rechtspfleger tragen ihre Ahnungslosigkeit - jedenfalls in der Regel - wenigstens nicht wie eine Monstranz vor sich her.

    Ein Anwalt hat einmal einem meiner Kollegen vorgehalten, dass jener nur "Halbjurist" sei. Mein Kollege hat erwidert: Dann kann ich mich glücklich schätzen, denn dann bin ich auch nur ein Halbidiot. Hat dann etliche Beschwerden hin und her gegeben, bevor sich die Dinge wieder beruhigt haben. Aber so wie man in den Wald hineinruft, so schallt es eben auch wieder heraus.

  • Cromwell

    Die persönlichen Beleidigungen ("Wahnvorstellungen") und die persönlichen falschen Unterstellungen ("Auftraggeber") von TL sind aber trotzdem weder zu rechtfertigen noch in Ordnung.

    Ich habe niemanden beleidigt, sondern vertrete nur eine andere Meinung.
    TL argumentiert meiner Meinung nach nicht "pro Pfleger", sondern i.d.R. immer "pro Erbenermittler". Dass er in seiner Stellung die Interessen der Firma vertritt, wo er leitender Angestellter ist, werfe ich ihm nicht vor: Man muss das nur wissen, dass TL kein typischer Nachlasspfleger ist - das macht er hier im Forum (siehe Signatur in seinen Threads) nicht hinreichend deutlich.

    Ich lege gerne meine Karten auch öffentlich auf den Tisch (siehe unten).

    Der Dt. Nachlasspflegschaftstag mag eine wertvolle und sehr gute Fortbildung sein.
    Trotzdem darf ich darauf hinweisen, dass der Veranstalter ein Erbenermittler und kein Wohltäter ist und diese Veranstaltung nicht aus altruistischen Motiven durchführt.
    Dem Veranstalter geht es im Hintergrund darum sein eigenes Geschäft zu fördern (Kontakte, Fallaquise etc.). Dazu ist er gegenüber seinen Aktionären auch verpflichtet.

    Die Teilnehmer sollten das aber wissen, damit sie daran ihr Verhalten ausrichten können.

    Solche Strukturen gibt es auch in anderen Bereichen. Auch die Pharmaindustrie veranstaltet(e) durchaus hochkarätige Ärztekongresse, aber eben auch nicht aus rein altruistischen Motiven. Da war (ist) auch Pharmaindustrie mit wirklich hervorragenden lebenswichtigen und lebensrettenden Medikamenten dabei.

    Das mit dem kritischen Diskurs ist bei einem solchen Veranstalter so eine Sache:
    Ich biete durchaus an, an einem Dt Nachlasspflegschaftstag ( z.B 2021 an beiden Terminen) einen kritischen Vortrag zum Thema Erbenermittler (aus Sicht eines Erben) zu halten und würde auch ein reales Fallbeispiele (unter Wahrung Datenschutz der Erben, soweit keine Einwilligung vorliegt) aus einer Erbenermittlung des Veranstalters vorstellen. Ich will auch kein Honorar dafür.
    Ich glaube aber nicht, dass der Veranstalter einen solchen "kritischen Diskurs" überhaupt zulassen würde.

    Ich habe übrigens keinerlei Interessenkonflikte in dem Bereich und schon gar keinen Auftraggeber wie TL mir falsch (ins Blaue hinein) unterstellt hat (bisher ohne Entschuldigung).
    Dass es in der Branche von TL im Hintergrund auch etwas gröber zugeht, konnte man daran erkennen, dass TL in meiner Person einen bestimmten "Feind" (Auftraggeber) vermutet hat, der ich gar nicht bin.

    22 Mal editiert, zuletzt von Montgelas (12. Januar 2020 um 13:24)

  • Cromwell

    Der Dt. Nachlasspflegschaftstag mag eine wertvolle und sehr gute Fortbildung sein.
    Trotzdem darf ich darauf hinweisen, dass der Veranstalter ein Erbenermittler und kein Wohltäter ist und diese Veranstaltung nicht aus altruistischen Motiven durchführt.
    Dem Veranstalter geht es im Hintergrund darum sein eigenes Geschäft zu fördern (Kontakte, Fallaquise etc.). Dazu ist er gegenüber seinen Aktionären auch verpflichtet.

    Die Teilnehmer sollten das aber wissen, damit sie daran ihr Verhalten ausrichten können.

    Das wissen die Teilnehmer natürlich oder hältst Du sie vielleicht für geistig minderbemittelt?

    Im Übrigen kann ich als jemand, der nicht selten abweichende Ansichten vertritt - nur berichten, dass beim Nachlasspflegschaftstag - sei es im Plenum, sei es außerhalb - über ALLES diskutiert werden kann und dass es in all den Jahren nicht einen einzigen Versuch des Veranstalters gegeben hat, diesbezüglich irgend etwas beeinflussen zu wollen - geschweige denn zu unterbinden.

    Solche Veranstaltungen haben den Zweck, dass alle Teilnehmer etwas davon haben. Jeder weiß, dass es überall vereinzelt schwarze Schafe gibt und ein Vortrag darüber, was so ein schwarzes Schaf im Einzelfall angestellt hat, ist daher nicht von allgemeinem Interesse. Die schwarzen Schafe pflegen zu solchen Veranstaltungen auch nicht zu erscheinen, weil sie genau wissen, dass sie unter ihresgleichen nicht gut gelitten sind.

  • Wie TL mit anderen Meinungen umgeht, haben wir ja gesehen ("Wahnvorstellungen" etc.)

    Von schwarzen Schafen habe ich bzgl. meines Vortragsangebots nichts geschrieben.
    Es geht mir darum den Normalfall der Erbenermittlung durch Erbenermittler kritisch zu diskutieren mit einem exemplarischen Normal-Fallbeispiel mit Blick hinter die Kulissen.
    Ich glaube schon, dass es da zahlreiche Punkte gibt die für Nachlasspfleger und Rechtspfleger von allgemeinem Interesse sind.

    Ich glaube in der Tat nicht, dass allen Teilnehmer wirklich klar ist, dass und wie der Veranstalter mit dem Nachlasspflegschaftstag eigene geschäftliche Interessen (Kontakte, Fallaquise etc.) verfolgt.
    Das hat nichts mit "geistig minderbemittelt", sondern schlicht mit Information zu tun, solche Strukturen zu durchschauen.
    Auch viele Ärzte (das sollen ja auch schlaue Menschen sein) haben durchaus Schwierigkeiten manches Marketing der Pharmaindustrie zu durchschauen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Montgelas (12. Januar 2020 um 17:09)

  • Vielen Dank! Das ehrt mich. Und wer mich kennt, weiß es einzuschätzen, wie sehr ich mich darum bemühe, eine wirklich hochkarätige und für alle Beteiligten interessante Tagung zu ermöglichen. Dieses Jahr haben wir uns sogar eine „interaktive“ Vortragsform ausgedacht. Bin gespannt was daraus wird. Und ja, obwohl ich die Skripte vorher lese und dabei auch schon Dinge gesehen habe, die mir nicht gefallen haben, wurde noch nie (!) ein Vortrag geändert oder der Redner beeinflusst. Zumeist hat es die Disskussion der Tagungsteilnehmer dann gezeigt, dass ich mit meiner Meinung nicht daneben lag.

    Ich möchte mich dafür entschuldigen, wenn ich mit einzelnen Aussagen dem Diskutant zu nahe getreten bin oder diese als Beleidigung verstanden werden konnten. Das ist nicht meine Absicht. Ich bin vmtl. in die Falle geraten, den Unterstellungen mit Argumentation weiteren Raum zu geben. Manchmal ist es vielleicht besser, weniger dagegen zu schreiben. Na ja. Und dass Montgelas wohl nicht die Person ist, die ich dachte, bitte ich ebenso zu entschuldigen. Aber mit dieser werde ich mich wie gesagt beim Anwaltstag auf dem Podium „zoffen“.

    Und zuletzt: Ja, ich bin Generalbevollmächtigter der HB in HN. Das ergibt sich auch aus dem Link über meine Website. Und dennoch bin ich über 20 Jahre als professioneller Nachlasspfleger tätig. Ich betreibe ein eigenes und vor allem völlig eigenständiges Büro. Und ich versuche nach Kräften meine Sache ordentlich und lobenswert zu machen. Ein Vorbild für die Branche zu sein. Darum wurde ich auch Gründungsmitglied des Berufsverbandes BDR und bin in vielen anderen Gremien und Stellen als „Berater“, Beisitzer oder Referent tätig.

    Was meine Position bei der HB AG angeht....das ist inzwischen eher eine Nebentätigkeit. Und auch hier stehen ggf. noch weitere Veränderungen an. Ich bin sehr sehr dankbar, dass ich einen Arbeitgeber habe, der mir solche Freiheiten lässt. Mich fördert und meinen Rat und die Mitarbeit schätzt. Auch wenn dies mit zunehmender Größe meines Nachlasspflegerbüros immer weniger wird. Ich lasse da in dem Punkt nichts auf meinen Arbeitgeber kommen. 170 Jahre Tradition. Viele Jahrzehnte in denen viele viele Mitarbeiter/innen dem Haus die Treue gehalten haben. Stets daran interessiert, die Branche als Leuchtturm anzuführen.

    „Der DAV verfügt über eine Fülle an institutionalisierten Mechanismen und gut eingespielten Instrumenten. Unsere Lobbyarbeit ist ganz auf die Besonderheiten nationaler und europäischer Gesetzgebungs- bzw. Gesetzentstehungsprozesse eingestellt. An erster Stelle sei die direkte Einflussnahme auf die Legislative und Exekutive des Bundes und der Länder erwähnt – sowohl über den Bundesverband als auch über die DAV-Landesverbände. Zu diesem Zweck pflegt der DAV ein Netzwerk zahlreicher enger persönlicher Kontakte zu den politischen Entscheidungs- und Funktionsträgern, ganz gleich ob in Berlin, den Landeshauptstädten oder in Brüssel.“

    Dies, als Ergänzung, erlaube ich mir, einmal von der Homepage des Deutschen Anwaltsvereins zu zitieren. Anwälte sind Freiberufler und müssen (wie Aktiengesellschaften und vmtl. fast alle Menschen) Geld verdienen um leben zu können. Die von Montgelas angesprochen „altruistischen Motive“ konnte ich auch da noch nicht gänzlich erkennen. Folgerichtig, das in § 3 der Satzung des Anwaltsvereins festgehaltene Ziel:
    [FONT=&amp]
    “[/FONT][FONT=&amp](1) Zweck des Vereins als Berufsverband ist die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Rechtsanwaltschaft und des Anwaltsnotariats (...)“[/FONT][FONT=&amp]
    [/FONT]

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    5 Mal editiert, zuletzt von TL (14. Januar 2020 um 10:42)

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