Prüfbericht [Rubrum] wurde die Schlussrechnung des NLP ... für den Zeitraum .... anhand der Akte und der eingereichten Belege überprüft. Die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Abrechnung wurde festgestellt und wird bescheinigt.
Der Nachlass hatte somit zum Zeitpunkt der Aufhebung einen Bestand in Höhe ... € . .... Rechtspfleger/Rechtspflegerin
Sorry, aber so einen Prüfvermerk habe ich in meiner gerichtlichen Praxis noch nie gesehen. Bei uns wurde noch nie die sachliche Richtigkeit festgestellt und gerichtlich bescheinigt.
Und wenn ich strikt nach forumSTAR arbeite, was sicherlich die meisten Entscheider bei den Nachlassgerichten tun, geht der Prüfvermerk -vorgesehen ist er als Schreiben an den Nachlasspfleger analog Form 93- nur an diesen.
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Das EDV-Programm kann nicht entscheidend sein, zumal nicht jeder ForumStar-Nutzer auf das von dir genannte "Form 93" zugreifen kann.
Analog bei Betreuern kann aus meiner Sicht durchaus die sachliche Richtigkeit der Schlussrechnungslegung bescheinigt werden. Oder überprüft ihr bei Betreuern auch nur die rechnerische Richtigkeit?
Ein ähnlicher Prüfvermerk findet sich übrigens hier in Beitrag 9 (von TL): https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?43754-Prüfung-der-Schlussrechnung-des-NL-Pflegers