Eidesstattliche Versicherung bei Gewaltschutzantrag ohne Personalausweis ?

  • Hallo,

    eine Frau , die sich nicht ausweisen kann, stellt in der RAST einen Gewaltschutzantrag .

    Kann ich ihr die eidesstattliche Versicherung abnehmen oder nicht ?

  • Hätte ich keine Probleme mit, wenn du sonstwie Gewissheit über die Person hast, z.B. durch sonstige Unterlagen, die sie dabei hat.

  • Das Problem des fehlenden Personalausweises stellt sich doch nicht erst bei der eidesstattlichen Versicherung und ist auch weniger eines der Rechtsantragstelle.

    Ist die Erschienene nicht diejenige, für die sie sich ausgibt, sind weder Antrag noch eidesstattliche Versicherung etwas wert.

    Wenn also begründete Zweifel an der Identität der Dame bestehen, wäre die Antragsaufnahme m.E. abzulehnen. Andernfalls müßten alle Umstände und Erklärungen, mit denen sie sich "ausweist", mitprotokolliert werden, ebenso ein Hinweis, daß auf sich hieraus ergebende Risiken hingewiesen wurde.

  • Wenn der Antrag schriftlich eingereicht würde, käme niemand auf die Idee, auch nur eine Kopie von Personalausweis oder Reisepass zu verlangen...

    Daher gibt es meines Erachtens keine Veranlassung, bei persönlicher Antragstellung beim Gericht die Dinge durch das Verlangen nach einem Ausweisdokument zu erschweren. Ich will keine Sachverhaltsquetsche betreiben, da das in der Ausgangsfrage nicht genannt wurde, aber gerade bei Gewaltschutzsachen ist auch nicht ausgeschlossen, dass der Ausweis weggenommen wurde. Im übrigen dürfte man das so formulieren können, dass sich die eidesstattliche Versicherung auch auf die Angaben zur Person erstreckt.

  • :daumenrau
    Bei mir heißt das ( etwas schlank ) : "ausgewiesen durch Sachkenntnis"

    Man muss schließlich mal die Möglichkeiten von forumSTAR ausnutzen.:teufel:

  • Falls die Dame gerade nicht an ihren Ausweis drankommt,
    könnte sie einen Bekannten mitbringen:

    "Frau X, vorgestellt durch Y, diese/r ausgewiesen durch ... "

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Falls die Dame gerade nicht an ihren Ausweis drankommt,
    könnte sie einen Bekannten mitbringen:

    "Frau X, vorgestellt durch Y, diese/r ausgewiesen durch ... "

    Was soll das bringen, außer dass noch jemand bemüht wird, der mit der Sache nichts zu tun hat? Man muss es nun wirklich nicht übertreiben...

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Falls die Dame gerade nicht an ihren Ausweis drankommt,
    könnte sie einen Bekannten mitbringen:

    "Frau X, vorgestellt durch Y, diese/r ausgewiesen durch ... "

    Man muss es nun wirklich nicht übertreiben...

    Außer, man will nach der Methode "in dubio pro fisco" keine BerH bewilligen und sucht nach einem Grund dafür.

    Ich hatte an der Uni im WS 1988/89 eine Vorlesung Rechtssoziologie. Ein Referat dort betraf Untersuchungen, wonach Gerichte, wenn sie eine einhaltliche Entscheidung scheuen, statistisch auffällig die formalen Anforderungen hochschrauben (wurde wissenschaftlich im Vereins- und Gesellschaftsrecht untersucht). Völlig unwissenschaftlich erinnere ich mich beim Lesen der Threads im BerH-Unterforum gelegentlich an jene Vorlesung vor mehr als einem Vierteljahrhundert. Wenn ich nur wüsste, warum.

  • Falls die Dame gerade nicht an ihren Ausweis drankommt,
    könnte sie einen Bekannten mitbringen:

    "Frau X, vorgestellt durch Y, diese/r ausgewiesen durch ... "

    Man muss es nun wirklich nicht übertreiben...

    Außer, man will nach der Methode "in dubio pro fisco" keine BerH bewilligen und sucht nach einem Grund dafür.

    Ich hatte an der Uni im WS 1988/89 eine Vorlesung Rechtssoziologie. Ein Referat dort betraf Untersuchungen, wonach Gerichte, wenn sie eine einhaltliche Entscheidung scheuen, statistisch auffällig die formalen Anforderungen hochschrauben (wurde wissenschaftlich im Vereins- und Gesellschaftsrecht untersucht). Völlig unwissenschaftlich erinnere ich mich beim Lesen der Threads im BerH-Unterforum gelegentlich an jene Vorlesung vor mehr als einem Vierteljahrhundert. Wenn ich nur wüsste, warum.

    Keine Ahnung, wo es doch hier gar nicht um Beratungshilfe geht. ;)

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Tja; Valerianus steuert mächtig auf 2000 Postings zu.
    Da muss man ab und zu schon was bringen.;)

    Ja, Beratungshilferechtspfleger-Bashing eignet sich da besonders gut. Ist vom Niveau her Smalltalk, zählt aber als Fachbeitrag. Außerdem muss man die vorherigen Postings in den BerH-Threads in der Regel nicht vorher durchlesen, sondern kann gleich mit dem Selberschreiben loslegen. Einen trifft's immer.

  • Aus meiner Sicht bringt das durchaus etwas. Falls der Antragsgegner Rechtsmittel einlegt und bestreitet, dass die Antragsstellerin selbst bei Gericht war und den Antrag gestellt hat, gibt es einen Zeugen, den man (Dank der Ausweisvorlage) laden kann. Dieser kann dann die Identität bestätigen.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Wie soll denn die Begleitperson die Identität bestätigen können (insbesondere wenn der Ausweis der Antragstellerin nicht zugänglich ist)? Um Deinen Gedanken aufzugreifen: Weist Du Dich im Bekannten-/Freundeskreis aus? ;) Vermutlich eher nicht, so dass dann bei rechtlich exakter Betrachtung nur angegeben werden könnte, dass Du die als Spaltenmuckel bekannte Person bist, während niemand kraft eingesehenen Ausweises sagen kann, dass Du identisch mit der am ... in ... geborenen Person Spaltenmuckel bist.

  • Man kann es auch übertreiben, finde ich. Klar muss jeder ein Ausweispapier mit sich führen, aber das beste Beispiel, dass wir die Identität überhaupt nicht prüfen, ist der o.g. schriftliche Antrag. Warum sollen denn da die Anforderungen nun hochgeschraubt werden? Bis zur Bestätigung eines Bekannten, dass ich der bin, für den er mich hält.

    Ich saß mal bei der Stadtverwaltung mit einem ähnlichen Problem. Da wurde die Generalvollmacht nicht anerkannt und auf eine konkretisierte Einzelvollmacht bestanden. Hab mir einen Zettel und Stift geben lassen, bin vor die Tür, hab mir selbst die Vollmacht geschrieben und bin wieder rein. Und siehe da: kein Problem. Aber bescheuert!

  • Ich saß mal bei der Stadtverwaltung mit einem ähnlichen Problem. Da wurde die Generalvollmacht nicht anerkannt und auf eine konkretisierte Einzelvollmacht bestanden. Hab mir einen Zettel und Stift geben lassen, bin vor die Tür, hab mir selbst die Vollmacht geschrieben und bin wieder rein. Und siehe da: kein Problem. Aber bescheuert!

    :eek:

    Hat der Stadtverwaltungsbeamte wahrscheinlich noch gesagt :
    " Na also, geht doch !":)

  • Klar muss jeder ein Ausweispapier mit sich führen, ...

    *klugscheißmodusan*: Nach § 1 PAuswG besteht eine Verpflichtung, einen Ausweis zu besitzen. Eine Verpflichtung, diesen (ständig) mit sich zu führen, besteht nicht. *klugscheißmodusaus* ;)

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Ich hab da Mal eine blöde Frage: Sind für die Aufnahme der Gewaltschutzanträge die Rechtspfleger der Familienabteilung oder die Rechtspfleger der Rechtsantragsstelle zuständig?
    Mein Pensum für Familiensachen liegt bei 5 Prozent und ich habe wöchentlich Gewaltschutzanträge. Das passt doch nicht. Unsere Rechtsantragsstelle hat ebenfalls 5 Prozent Pensum und nimmt lediglich Einstweilige in Zivilsachen auf.

  • Diese Frage kann nur Euer GVP beantworten. Ansonsten muß mit der Hausleitung die Abgrenzung der Zuständigkeit geklärt werden.
    Als wir noch keine zentrale RAST hatten, war es eine normale Familiensache und hat dem Rechtspfleger dort die Zeit gestohlen. Mit der Einrichtung der zentralen RAST ist diese zuständig geworden.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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