hallo,
mir liegt ein Antrag auf Genehmigung einer Erbausschlagung für einen Minderjährigen vor. KV ist verstorben . Der Mdj. erbt neben der Ehefrau 1/2.
Zum Nachlass gehört die Hälfte eines Grundstückes. Die Ehefrau ist Eigentümerin der anderen Hälfte. Grundstück soll einen Wert von 80.000,-- EUR haben und ist mit einer Grundschuld in Höhe von 90.000,-- EUR belastet , die noch voll valutiert.
Daneben gibt es noch ein Sparkonto von 8.000,-- EUR .
Wie errechne ich den Wert des Nachlasses ? Für das Grundstücksdarlehen haftet die Ehefrau als Gesamtschuldnerin