Pfändung aus Einkommen für Nachhilfe

  • Habe eine Gläubigerin, die als Drittschuldner 8 Personen angibt, die den Schuldner Entgelt für Nachhilfestunden zu zahlen verpflichtet sind.

    Geht das so einfach?

    Einen Schutz für den Schuldner gibt es ja wohl nicht.

    Der Schuldner ist selbständig und hat lediglich Einkommen aus solchen Schulungen.

    Müssten die Drittschuldner, nach der Pfändung, die Entlohnung des Schuldners an die Gläubigerin abführen?

  • Exec bezog sich wohl auf die 2. Alternativbe des § 850i ZPO "oder Dienste oder sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind"......

    Der Umstand, dass etwas monatlich entrichtet wird, macht die Leistung nicht zu Arbeitseinkommen, welches automatischen Pfändungsschutz genießt.
    Was (in der Zwangsvollstreckung) Arbeitseinkommen ist, definiert § 850 Abs. 2 ZPO.

    Der Umstand, dass 8 Drittschuldner benannt sind, lässt den Schluss zu, dass die Leistung des einzelnen Drittschuldners nicht als Arbeitseinkommen zu werten ist.

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