gefälschter Reisepass Einziehung/Vernichtung

  • Hallo ihr Lieben,

    habe hier einen gefälschten Reisepass, der laut Urteil eingezogen wurde.
    Ich habe diesen jetzt in den Akten und muss ihn vernichten.

    Bei einem Fürherschein schicke ich den ja dann wieder an die Ausstellungsbehörde. Aber wo schicke ich diesen Pass dann hin?
    Ausstellungsbehörde gibt es ja nicht oder kann ich ihn dann einfach in meinem Vollstreckungsheft lassen?

    Danke für eure Hilfe!

    LG

  • Zu unterscheiden ist, ob der Pass GEfälscht oder VERfälscht ist.

    Ist es ein verfälschter Pass, ist er auf konsularischem Wege an den ausstellenden Staat zurückzugeben.

    Handelt es sich dagegen um eine Totalfälschung, wäre § 67 StrVollStrO einschlägig: Ggfls. Abgabe an das LKA zu Aus- und Fortbildungszwecken hinsichtlich der Fälschungsmerkmale.

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