Abänderung Versorgungsausgleich

  • Hilfe, was ist das für ein Antrag? Geht das? Was muss ich aufnehmen... :oops:

    Konstellation:

    Mann war in 1. Ehe verheiratet, diese Ehe wurde geschieden... Versorgungsausgleich etc.

    Der Mann ist nun in 2. Ehe verheiratet gewesen und nun verstorben.

    2. Ehefrau hat nun einen Rentenbescheid bekommen, Versorgungsausgleich (1. Ehe) wurde wohl auf ihre Witwenrente angerechnet, " eine Anpassung erfolgt nicht durch die Rentenversicherung, sondern durch das Familiengericht".

    Kann nun auf ihren Antrag der Versorgungsausgleich aus 1. Ehe abgeändert werden?

    Einmal editiert, zuletzt von utz (15. Juli 2014 um 13:43)

  • Das dürfte wohl nur die Mitteilung sein, in welcher Höhe sich der Versorgungsausgleich auf die Witwenrente auswirkt. Abänderung würde nur über die übliche Schiene nach VersAusgG gehen. Ob die Voraussetzungen vorliegen, kann ein Anwalt prüfen.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Passt irgendwie zur Thread-Überschrift:

    Gibt's denn an anderen Gerichten schon Verfahren auf Abänderung des VA, weil nun manche Frauen noch die sog "Mütterrente" bekommen werden?
    Wir haben jedenfalls schon das 1. Verfahren dieser Art. Da der Gesetzgeber offenbar keinen Riegel im Hinblick auf Auswirkungen bezüglich des VA vorgeschoben hat, könnten da ja massenhaft Verfahren auf uns (nicht die Rechtspfleger) zukommen.

  • Jetzt fällt mir ein, dass sich einer der beiden nach Hinweis, dass ich nicht beraten darf und nur den Antrag aufnehme, entschieden hat, sich zuerst anwaltlich beraten zu lassen.

    Der andere wollte trotzdem den Antrag stellen. Ich meine, der Tenor war entsprechend vage und lautete in etwa "den Versorgungsausgleich [Gericht, AZ] dahingehend abzuändern, dass auch die Mütterrente, die die Antragsgegnerin bezieht, ausgeglichen wird".

  • m.E. ist originäre Geschäftsstellenzuständigkeit gegeben, warum zieht ihr als Rechtspfleger diese Anträge an euch?

    Sowohl die Aktenzeichenermittlung als auch den Antrag (ein bis zweizeiler) auf Abänderung des VAs sind für mich keine rechtlich schwierigen Erklärungen im Sinne des Rechtspflegergesetzes, eidestattlich versichert werden müssen diese auch nicht.

    Aber vielleicht kann mich jemand überzeugen? Rechtsantragstelle heißt nicht "ich nehm alles an Erklärungen auf, die es nur gibt".

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