§ 6 Abs. II - zuständiges Gericht

  • Ich habe in den vielen Beiträgen nichts dazu gefunden - aber vielleicht auch übersehen - evtl. reicht ein Hinweis auf die Fundstelle

    Meine Frage: Wenn ein nachträglicher Antrag noch gerade fristgemäß beim unzuständigen Gericht gestellt ist und hier beim zuständigen Gericht weit nach Ablauf der Frist. Genügt zur Fristwahrung der Eingang beim unzuständigen Gericht oder nicht.

  • Ich weise in solchen Sachen den Antrag zurück. Wenn ich die Berufung beim falschen Gericht einlege ist das ja schließlich auch nicht fristwahrend.

  • Ich habe auch gerade so einen Fall...

    Ich möchte auch zurückweisen, stehe aber gerad ziemlich fest auf dem Schlauch :(

    Wo steht doch gleich geschrieben, dass der Antrag /die Klage beim zuständigen Gericht einzureichen ist?

  • Die ersten Erinnerungen gegen meine Zurückweisungen sind durch. Meine zuständige Richterin hat alle Erinnerungen zurückgewiesen.

  • Sorry, ich habs gefunden...

    Wer lesen kann ... nicht wahr?
    LG und schönes WE!!!

    Wo? :oops: :oops: :oops: "Mein" Antrag ist fristgerecht am falschen Gericht gestellt, weit nach Fristablauf hierher übermittelt/eingegangen.

  • Puh, ich würde mal ganz großzügig sagen, in § 6 Abs. 2:
    Der Antrag ist zu stellen.

    Stellen kann man den Antrag beim zuständigen Gericht.

  • Hab jetzt im Zöller was gefunden zu § 12 ZPO (RZ 17), danach genügt die Stellung des Antrags vor einem örtl. oder sachl. unzuständigen Gericht zur Wahrung der AUsschlussfrist.

  • Die Fundstelle gefällt mir, schon weil dort das Wort "Förmelei"vorkommt:D

    Allerdings frage ich mich dann, ob mit Bekanntwerden der Unzuständigkeit die Frist weiterläuft (wie bei der Ausschlagungsfrist)...

    Und inhaltlich finde ich die Meinung vom Zöller nicht unbedingt soo glücklich. Form, Frist und Zuständigkeit sollten gleichwertige Kriterien sein.
    Sonst fängt noch einer an, alle Anträge erstmal sofort an AG Pusemuckel zu schicken, um sich dann im besten Fall noch von dort sagen zu lassen, wer denn zuständig sei, und schon sind alle Fristen brav eingehalten..

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!