Ich habe in den vielen Beiträgen nichts dazu gefunden - aber vielleicht auch übersehen - evtl. reicht ein Hinweis auf die Fundstelle
Meine Frage: Wenn ein nachträglicher Antrag noch gerade fristgemäß beim unzuständigen Gericht gestellt ist und hier beim zuständigen Gericht weit nach Ablauf der Frist. Genügt zur Fristwahrung der Eingang beim unzuständigen Gericht oder nicht.