Benötigt Post, die mittels des elektronischen Gerichtsbriefkastens eingeht und in der Wachtmeisterei ausgedruckt wird, überhaupt noch einen Eingangsstempel? Oder ist dieser überflüssig und kann daher weggelassen werden?
Hier kam es zu Verwirrungen durch verschiedene Angaben auf den Stempeln als auf den Deckblättern der elektr. Post.
elektronischer Briefkasten
-
-
Unsere Handlungsanweisung sagt "Kein Poststempel", da die Eingangszeit aus dem Ausdruck ersichtlich ist.
-
Vorausgesetzt natürlich, auf diesem Wege kann/darf überhaupt wirksam eingereicht werden.
-
Bei uns wird der Transfervermerk mit ausgedruckt. Der ersetzt den Eingangsstempel. Und bei uns wird das nicht in der Wachtmeisterei ausgedruckt. Das macht jede Geschäftsstelle für sich selbst.
-
Vielen Dank für eure Hinweise. Gibt es irgendeine Vorschrift darüber, dass der Transfervermerk den Eingangsstempel ersetzt oder ist das einfach eine logische Schlussfolgerung, die sich aus § 130 a Abs. 3 ZPO ergibt?
-
Angesichts des Wortlautes ("Ein elektronisches Dokument ist eingereicht, sobald die für den Empfang bestimmte Einrichtung des Gerichts es aufgezeichnet hat.") für mich sogar Anordnung des Gesetzes und nicht nur logische Schlußfolgerung.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!