elektronischer Briefkasten

  • Benötigt Post, die mittels des elektronischen Gerichtsbriefkastens eingeht und in der Wachtmeisterei ausgedruckt wird, überhaupt noch einen Eingangsstempel? Oder ist dieser überflüssig und kann daher weggelassen werden?
    Hier kam es zu Verwirrungen durch verschiedene Angaben auf den Stempeln als auf den Deckblättern der elektr. Post.

  • Unsere Handlungsanweisung sagt "Kein Poststempel", da die Eingangszeit aus dem Ausdruck ersichtlich ist.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Vorausgesetzt natürlich, auf diesem Wege kann/darf überhaupt wirksam eingereicht werden.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Bei uns wird der Transfervermerk mit ausgedruckt. Der ersetzt den Eingangsstempel. Und bei uns wird das nicht in der Wachtmeisterei ausgedruckt. Das macht jede Geschäftsstelle für sich selbst.

  • Angesichts des Wortlautes ("Ein elektronisches Dokument ist eingereicht, sobald die für den Empfang bestimmte Einrichtung des Gerichts es aufgezeichnet hat.") für mich sogar Anordnung des Gesetzes und nicht nur logische Schlußfolgerung.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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